Obdachlosen vergewaltigt: Zehn Jahre Haft

Ein Obdachloser aus Ungarn ist Mittwoch in Salzburg wegen Vergewaltigung eines anderen Obdachlosen und Diebstahls zu zehn Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der 33-jährige Ungar soll im Dezember 2017 einen 48-jährigen Österreicher, der ebenfalls obdachlos war, in einem Keller in der Stadt Salzburg unter Gewaltanwendung zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Der Angeklagte beteuerte nun beim Prozess vor Richterin Anna-Sophia Geisselhofer seine Unschuld, nahm das Urteil aber an.

Opfer in den Keller gelockt

Er soll sein späteres Opfer am 20. Dezember in einem Lokal in Salzburg kennengelernt haben. Laut Anklage bot er dem Obdachlosen an, über Weihnachten in der Wohnung seiner Schwester zu übernachten. Der 48-Jährige nahm das Angebot an. Allerdings soll ihm der Ungar vorgetäuscht haben, er müsse ihn vor seiner Schwester im Keller verstecken. Und unter diesem Vorwand habe der Angeklagte sein Opfer in den Keller gelockt.

Staatsanwältin Barbara Fischer lastete dem Beschuldigten an, er habe den Mann mit Gewalt unter die Kellerstufe gezerrt, ihn in eine Dusche gestoßen und ihm den Mund zugehalten. Anschließend habe er ihn vergewaltigt. Danach sei er mit einem Tablet-Computer des 48-Jährigen geflüchtet.

Angeklagter: „Bin nicht schwul“

Der Angeklagte bestritt die Anschuldigungen. Er beteuerte, zum Tatzeitpunkt in Wien gewesen zu sein. Zudem meinte er, er sei ein Familienvater und nicht schwul. Auf der Haube des Opfers wurden allerdings DNA-Spuren des 33-Jährigen gefunden. Laut Anklage hat er nach der Vergewaltigung auf die Haube uriniert. Der Beschuldigte entgegnete, der 48-Jährige habe die Haube wohl dort hingelegt, wo er zuvor uriniert hätte. Bis zu seiner Inhaftierung wohnte der Angeklagte in karitativen Einrichtungen in Salzburg und Wien.