Bauchstich: Zwei Jahre Haft für 21-Jährigen

Beim Salzburger Landesgericht ist Dienstag ein Syrer wegen einer Messerstecherei verurteilt worden. Der 21-Jährige verletzte Anfang Juni einen Afghanen in der Stadt Salzburg schwer. Es geht um einen Bauchstich.

Der Angeklagte rechtfertigte sich am Montag vor Gericht, dass er nicht zugestochen habe. Vielmehr sei sein Bekannter selbst „in das Messer gestolpert“. Er habe ihn nicht verletzen, sondern ihm nur Angst machen. Auf die Frage des Richters, warum er überhaupt ein Messer gehabt habe, erklärte der Angeklagte, er habe das Messer immer dabei: „Um Obst zu schälen.“

Syrer wegen Messerstecherei verurteilt

ORF

Der Beschuldigte wird von der Justizwache ins Gericht gebracht

Angeklagter: Kontrahent „stolperte ins Messer“

Bei der Gewalttat am 5. Juni im Hans-Lechner-Park im Salzburger Stadtteil Schallmoos hatte der Syrer dem 19-jährigen Afghanen eine zehn Zentimeter lange Schnittwunde im Bauch zugefügt und dabei auch den Dünndarm verletzt. Der Opfer musste im Spital notoperiert werden.

Gericht glaubt dem Syrer nicht

Das Gericht schenkte Dienstag der Version des mutmaßlichen Täters keinen Glauben und verurteilte ihn wegen vorsätzlich schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren Haft. Sechs Monate davon wurden unbedingt verhängt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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TV-Bericht vom Salzburger Landesgericht am Tag der Urteilsverkündung.

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