Gemeinderat mit Umbringen bedroht - Freispruch

Weil er den Salzburger ÖVP-Gemeinderat Osman Günes nach einem Streit mit dem Umbringen bedroht haben soll, ist am Dienstag ein 31-jähriger Mann in Salzburg vor Gericht gestanden. Zu dem Vorfall war es im März gekommen.

Die Anklage warf dem 31-Jährigen vor, im Frühjahr zu Osman Günes (der erst kürzlich von der Stadt-SPÖ zur Volkspartei wechselte) die Worte „Wenn du dich nicht schleichst, schneide ich dir den Kopf ab“ gesagt zu haben.

Der Angeklagte und die Eltern des Gemeinderats wohnen im gleichen Haus, beide waren sich in der Vergangenheit mehrfach wegen der Besucherparkplätze in die Haare geraten. Als sich der 31-Jährige am 23. März mit seinem Auto quer über die Stellplätze stellte, um Gästen das Parken zu erschweren, wurde er von Günes zur Rede gestellt. Daraufhin soll es zu der Drohung gekommen sein. „Er lügt“, meinte der nicht geständige Angeklagte knapp und sagte vielmehr, selbst vom Mandatar bedroht worden zu sein.

Aussage gegen Aussage

Das konnte die Richterin im Prozess aber nicht nachvollziehen, weil bei der Einvernahme durch Polizisten kurz nach dem Streit von dem Gegenvorwurf noch keine Rede gewesen war. Sie sprach den Angeklagten schließlich frei. „Es steht Aussage gegen Aussage“, meinte die Richterin. Selbst wenn der Beschuldigte den Satz gesagt habe, komme dieser eher einer situationsgemäßen Unmutsäußerung gleich.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Wie sich das Verfahren auf das Verhältnis von Angeklagtem und Opfer auswirkt, bleibt offen. „Ich bin gut mit seinen Eltern. Es passt alles“, versicherte der 31-Jährige. Und vor der Verhandlung hatten sich Günes und er zumindest kurz begrüßt.