Airbnb: Vermieter-Abgaben schwierig einzuholen

Dem Tourismus gehen die neuen Regelungen für Wohnungsvermietungen über Online-Plattformen wie Airbnb nicht weit genug. Die Salzbrug Tourismus GmbH fordert, dass auch die Daten der Vermieter offen gelegt werden.

Mit dem wachsenden Zulauf der Wohnungsvermietungsplattform Airbnb will das Land ein neues Gesetz einführen. Wer Wohnungen vermietet, soll künftig genauso Abgaben zahlen wie Hoteliers und Privatvermieter. Grundlegend begrüßen die Touristiker den Plan des Landes künftig auch AirBnB-Vermieter mit Hoteliers und Privatvermieter gleich zu setzen, wenn es um das Bezahlen von beispielsweise Ortstaxen geht. Bisher mussten Vermieter, die ihre Unterkünfte über Onlineplattformen angeboten haben, keine Abgaben an die Gemeinden zahlen. Doch laut Touristikern greife das neue Gesetz des Landes und ein Vertrag mit Airbnb zu kurz. Vielmehr müsse die Plattform die Daten der Vermieter herausgeben, damit die Behörde diese ordentlich kontrollieren kann und Abgaben einholen kann.

Airbnb müsste Vermieter-Daten offenlegen

Mit der starken Nachfrage auf der Wohnungsvermietungsplattform gehe der finanzielle Schaden für die Gemeinden mittlerweile aber in die Millionen. Gleichzeitig warnt Touristiker und Chef der Tourismus Salzburg GmbH Herbert Brugger vor einem derartigen neuen Gesetz. „In Österreich ist es immerhin noch so, dass alle Steuern und Abgaben beim Vermieter eingehoben werden. Wenn ich dieses System durchbreche und beginne bei den Online-Plattformen Abgaben einzuholen, dann wird das Ganze langfristig gesehen unkontrollierbar“, sagte Brugger.

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Um Abgaben einzuholen und zu kontrollieren, müsste Airbnb die Daten der Vermieter herausgeben

Laut Brugger greife die geplante Regelung insgesamt zu kurz, denn für ordentliche Kontrollen müsse man die Onlineplattform zwingen, Daten über die Vermieter offen zu legen. Die Plattform müsste die Behörde informieren, wer die Vermieter sind, damit diese auch kontrollieren kann. „Zudem braucht man die Information, was derjenige mit seiner Wohnung macht, ob er das überhaupt darf. Es geht ja nicht nur um Abgaben, es könnte auch sein, dass jemand Wohnungen vermietet, die nicht vermietet werden dürfen“, schilderte Brugger.

Neuregelung soll ab 2019 gelten

Derzeit ist die Offenlegung der Vermieter-Daten in der geplanten Neuregelung des Landes nicht vorgesehen. Läuft alles nach Plan soll die gesetzliche Neuregelung gegen die Wettbewerbsverzerrung durch Online-Plattformen im Herbst im Landtag beschlossen werden und ab 2019 gelten.

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