Auch für Airbnb-Vermieter künftig Abgaben

Wer im Land Salzburg Wohnungen über Online-Plattformen wie Airbnb vermietet, soll künftig genauso Abgaben zahlen wie Hoteliers und Privatvermieter. Ein neues Gesetz und eine Vertrag mit Airbnb soll das möglich machen.

Buchung per Mausklick und dann meist noch ein günstiger Preis: Was für den Konsumenten verlockend ist, verzerrt unter Anbietern den Wettbewerb. Denn während Hoteliers und Privatvermieter zum Beispiel Ortstaxe zahlen, haben Airbnb-Vermieter sie bis jetzt nicht gezahlt. Jetzt werden das Ortstaxengesetz und das Kurtaxengesetz zum Nächtigungsabgabengesetz zusammengeführt um das zu ändern.

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Das kurzzeitige Vermieten der eigenen Wohnung erfreut sich großer Beliebtheit - bisher fällt dabei keine Ortstaxe an

Derzeit laufen Gespräche auf Beamtenebene. Läuft alles nach Plan, könnte das neue Gesetz schon ab dem kommenden Jahr gelten. Zudem soll mit Airbnb ein Vertrag abgeschlossen werden, der die Abgaben auch auf die Kurzzeitmiete ausdehnt, erklärt der Tourismussprecher der ÖVP im Landtag, Hans Scharfetter: „Wenn hier beispielsweise ein bestimmter Satz von etwa 1,80 Euro für die Privatzimmervermietung festgelegt ist, dann gilt dieser Satz künftig auch für Airbnb oder die sonstige kurzfristige Vermietung von Wohnungen,“ sagt Scharfetter.

Gesetz könnte schon ab 2019 gelten

Zum Vertrag mit den Online-Plattformen nennt Scharfetter als Ziel, dass die „Vereinbarungen nicht mit den einzelnen Vermietern getroffen werden müssen, sondern mit den Plattform-Betreibern selbst, weil wir uns davon eine wesentlich einfachere und besser kontrollierbarere Einhebung der Gebühren erwarten.“ Laut Scharfetter sollen die entsprechenden Rechtsgrundlagen im Herbst vom Landtag beschlossen werden und könnten dann schon ab dem kommenden Jahr gelten.

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