Toter in Biotonne: Gericht sieht Mordverdacht

Am Freitag hat es im Prozess um einen toten Mattseer (Flachgau), dessen Leiche in seiner Biotonne gefunden wurde, kein Urteil gegeben. Das Schöffengericht erklärte sich für unzuständig, weil es einen Mordverdacht sieht.

Die Anklage wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang sah der Richter mit den beiden Schöffen am Freitag als nicht zutreffend an. Er erklärte sich für unzuständig, weil er einen Mordverdacht sah. Für ein Mordverfahren wäre ein Geschworenengericht mit drei Berufsrichtern notwendig. Jetzt ist wieder die Staatsanwaltschaft am Zug: Sie kann jetzt weitere Ermittlungen anstellen und eine neue Anklage ausarbeiten. Die könnte auf Mordverdacht lauten, muss es aber nicht.

Leiche im Juni 2017 entdeckt

Der tote 73-jährige Mattseer war im Juni 2017 in Plastiksäcke gewicktelt in der Biotonne seines Hauses entdeckt worden. Die 61-jährige Freundin des Mannes - eine gebürtige Berlinerin - wurde angeklagt, für den Tod des Mannes verantwortlich zu sein. Sie soll ihm vor dessen Tod sechs Schlaftabletten zu einem Potenzmittel verabricht haben. Sie wisse nicht, was ihren Freund getötet habe, sagte die Deutsche bei dem Prozess. Er sei in der Früh tot im Bett gelegen.

Haus des toten 73 Jährigen in Mattsee Aug mit Wagen der Spurensicherung

ORF/Gerald Gundl

Der Tote wurde im Juni 2017 in der Biotonne seines Hauses entdeckt

Keine eindeutige Todesursache feststellbar

Auch die Gerichtsmedizin konnte die Todesursache des Mannes nicht eindeutig feststellen. Allerdings müsste die gelernte Krankenschwester wissen, dass sechs Schlaftabletten plus Potenzmittel keine gesunde Mischung seien, sagte der Staatsanwalt.

Gegen die gelernte Krankenschwester war zunächst wegen Mordverdachtes ermittelt worden. In der Anklageschrift war dann aber von Körperverletzung mit tödlichem Ausgang die Rede. Die Frau habe gewusst, „dass ihr Opfer vorher Alkohol konsumiert hat und hat ihm bewusst eine Gesundheitsschädigung zugefügt, die letztendlich auch zum Tod geführt hat“, erläutert Staatsanwaltschaftssprecherin Barbara Fischer die Anklage. Auch das Oberlandesgericht Linz stimmte dieser Anklage zu.

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Am Freitag hat es im Prozess um einen toten Mattseer (Flachgau), dessen Leiche in seiner Biotonne gefunden wurde, kein Urteil gegeben. Das Schöffengericht erklärte sich für unzuständig.

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