Raubvorwurf: Tierschützer abgeblitzt
Der Beweis sei nicht gelungen, dass der Beklagte zwei Tierschützern ihre Videokameras samt Speicherkarten und ein Funkgerät abgenommen hat, lautet die Urteilsbegründung des Bezirksgerichtes Salzburg.
Gericht weist Raubvorwurf zurück
Laut dem VGT soll Mayr-Melnhof am 20. November 2017 bei einer Wildschweinjagd in seinem Jagdgatter im Flachgau mit Helfershelfern die Kameras und das Funkgerät den Tierschützern weggenommen haben. Der Verein wollte damals die Gatterjagd dokumentieren. Der VGT klagte Mayr-Melnhof auf Herausgabe der „geraubten“ Gegenstände im Wert von rund 1.300 Euro. Der Landesjägermeister und Besitzer des Jagdgatters hatte die Vorwürfe vehement bestritten.
VGT konnte Beweis nicht erbringen
„Der klagenden Partei ist weder der Beweis darüber gelungen, dass der Beklagte die Gegenstände an sich genommen hat, noch dass sie sich nach wie vor in seinem Gewahrsam befinden, sodass weder ein Herausgabeanspruch noch ein Geldersatzanspruch zu Recht besteht“, fasste Gerichtssprecher Peter Egger die Urteilsbegründung von Richterin Doris Baptist am Dienstag zusammen.
Nicht rechtskräftig
Der VGT muss dem Landesjägermeister auch die Prozesskosten von 1.878 Euro ersetzen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, weil die vierwöchige Berufungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Der Verein gegen Tierfabriken hält die Gatterjagd für Tierquälerei und führt seit über zwei Jahren eine Kampagne gegen Mayr-Melnhof. Der Konflikt hat in der Vergangenheit bereits zu einer Vielzahl an Verfahren geführt. Einige Verfahren sind noch anhängig.
Links:
- Gatterjagd-Prozess: Freispruch für Balluch
- Neue Runde im Wildschwein-„Krieg“ (salzburg.ORF.at; 21.11.2017)
- Postings: 38.000 Euro Geldstrafe für VGT-Obmann (salzburg.ORF.at; 23.9.2017)
- „Drohnenkrieg“ bei Jagdgatter vor Gericht: Urteil schriftlich (salzburg.ORF.at; 7.11.2016)