Mindestsicherung: Kritik an Bundesregierung

Salzburgs Soziallandesrat Heinrich Schellhorn (Grüne) kritisiert die Bundesregierung, die bis Juni den Gesetzesentwurf für eine bundesweit geregelte Mindestsicherung vorlegen will. Es soll auch strengere Regeln für Asylberechtigte geben.

Landesrat Schellhorn sagt, es werde künftig deutlich weniger Spielraum für die Bundesländer geben. Diese seien aber ursprünglich mit der Ausarbeitung der Reform betraut gewesen, nun presche die Bundesregierung ohne Konsulation der Länder vor.

Kritik an Vorgangsweise in Wien

Dass Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) nun doch nicht auf die Vorschläge der Länder warten möchte und bis Juni ein eigenes Bundesgesetz plant, stößt bei Schellhorn auf wenig Verständnis: „So geht man im Föderalismus nicht mit Partnern auf Länderebene um, egal, welcher politischen Richtung man selbst angehört.“

Der Bund plant nun eine Art Grundsatzgesetz. Das soll den Ländern künftig einen Rahmen vorgeben. Innerhalb dessen sollen sie künftig ihre eigenen Systeme der Mindestsicherung erlassen können.

Verweis auf Höchstgericht

Bei diesem Rahmengesetz habe aber auch der Bund nicht komplett freie Hand, sagt Schellhorn und verweist auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes, das den Ländern ein Mitspracherecht einräume. Das Höchstgericht habe bereits entschieden, dass eine Deckelung (Begrenzung) der Mindestsicherung wie in Niederösterreich verfassungswidirg sei.

„Heikle Materie“

Verfassungsexperten bezeichnen das Vorgehen des Bundes als heikel. Man müsse abwarten, ob das geplante Rahmengesetz noch genügend Spielraum für die Länder vorsehe, damit die Regelung auch vor dem Verfassungsgericht bestehen könne.