Bei Suche Vermisste getötet: Taxler verurteilt

Ein Taxilenker ist am Montag am Salzburger Landesgericht wegen grob fahrlässiger Tötung zu zehn Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. Er wollte bei der Suche nach einer Vermissten helfen, überfuhr sie aber irrtümlich. Die Frau starb.

Dem tödlichen Unfall am 31. Mai des Vorjahres in Seekirchen (Flachgau) war ein Beziehungsstreit vorausgegangen: Die 52-jährige Frau hatte mit ihrem 76-jährigen Lebensgefährten eine Auseinandersetzung und war danach davongelaufen. Sie telefonierte auch kurz mit ihrer Mutter: „Mama, ich kann nicht mehr. Er macht mich kaputt“, habe ihr ihre Tochter dabei gesagt, schilderte die Mutter am Montag vor Gericht.

Da die Mutter Angst hatte, dass sich ihre Tochter etwas antun könnte und der Freund zuvor Alkohol und Tabletten erwähnt hatte, verständigte sie einen Taxifahrer, der sie zur Frau bringen sollte. In der Nähe des Hauses trafen die beiden gegen 22.40 Uhr auf den Freund. Dieser erzählte, dass seine Lebensgefährtin das Haus verlassen habe und in die angrenzende Wiese gelaufen sei. Dort habe er sie aus den Augen verloren.

Taxler drehte Runden in Wiese, überrollte Frau

Der Taxler fuhr darauf ins Gras und drehte einige Runden, um die Vermisste zu suchen. Laut Anklage soll er dabei das Fernlicht und nicht das Nahlicht verwendet haben und dadurch die im bis zu 45 Zentimeter hohen Gras liegende Frau übersehen haben. Die 52-Jährige wurde vom rechten Vorderrad im Bereich des Brustkorbes überrollt und starb an inneren Blutungen.

Der Taxilenker bekannte sich am Montag nicht schuldig: „Ich bin nur kurz in die frisch geschnittene Wiese und nicht ins hohe Gras gefahren.“ Einen Widerstand habe er beim Fahren nicht gespürt. Das Fernlicht habe er verwendet, weil er damit genauso gut wie mit dem Abblendlicht gesehen habe, dafür aber viel weiter. Er sei dann aber gleich wieder zurück auf die Straße gefahren, weil er für einen anderen Auftrag weiter musste.

Reifenspuren auf Toter dem Taxi zugeordnet

Das Opfer wurde erst gefunden, als sich wenig später auch der Lebensgefährte der Frau in sein Auto setzte, ebenfalls einige Runden in der Wiese drehte und auf den Körper der Frau stieß. Für die 52-Jährige kam da aber bereits jede Hilfe zu spät. Ermittelt wurde zunächst auch gegen den Lebensgefährten. Ein Kfz-Gutachten ordnete die Abdrücke der Reifenspuren auf der Haut der Frau aber eindeutig dem Taxi zu. Von vier im Auftrag der Polizei untersuchten Fahrzeugen habe nur dieses das entsprechende Profil aufgewiesen.

Nach einem Gutachten der Gerichtsmedizin hatte die Frau 1,2 Promille Alkohol im Blut. Hinweise auf Drogen oder Medikamente habe man nicht gefunden. Es sei möglich gewesen, dass die Frau zum Unfallzeitpunkt im Gras geschlafen habe, erklärte ein Gerichtsmediziner: „Das ist aber nicht nachweisbar.“ Und auf Nachfrage des Verteidigers: Spuren, die auf einen Kampf hinweisen, habe man bei der Obduktion nicht gefunden.

Schuldspruch noch nicht rechtskräftig

Für die Abdrücke von seinem Auto konnte der Angeklagte am Montag keine Erklärung abgeben. Richterin Martina Pfarrkirchner sprach den Taxilenker schließlich im Sinne der Anklage schuldig. Drei Monate der Haftstrafe muss er unbedingt absitzen, der Rest der zehnmonatigen Strafe ist auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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