Straßensperre: Anrainer beklagen Umweg
Nach einem Sturm ist die Straße zwar durch die Gemeinde von herumliegenden Bäumen befreit worden, ein Privatgrundbesitzer weigert sich allerdings, notwendige Forstarbeiten durchzuführen. Der Sturm „Herwart“ hatte Ende Oktober 2017 mehrere Bäume entwurzelt.
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Die Gemeinde Hallein hat die Gemeindestraße daraufhin von den umgestürzten Bäumen befreit, allerdings wurde die Straße nie für den Verkehr freigegeben - sehr zum Unmut der betroffenen Anrainer wie zum Beispiel dem Landwirt Josef Wimmer.
Landwirt: „Lassen uns das nicht länger gefallen“
„Wir lassen uns das jetzt nicht mehr länger gefallen. Irgendeine Lösung muss es geben. Wie es jetzt aussieht, bleibt die Straße ganzes Jahr gesperrt. Wir bieten auch Urlaub am Bauernhof an. Da kommen dann Gäste, die per Navi da unten hinfahren. Dann stehen sie dort vor dem verschlossenen Schranken.“
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Doch nicht nur Anrainer und Gäste müssen den knapp acht Kilometer langen Umweg in Kauf nehmen, sondern auch die Winterdienst- und Müllentsorgungsfahrzeuge der Stadt Hallein. Grund für die anhaltende Straßensperre ist ein Streit der Stadt Hallein mit einem privaten Grundeigentümer über die Entsorgung von 27 Bäumen und einigen Wurzeln. Diese liegen auf Privatgrund und stellen laut einem Gutachten der Stadt eine Verkehrsgefährdung dar, sagt der Amtsleiter der Gemeinde Hallein, Erich Angerer.
Grundeigentümer berief gegen Beseitigungsauftrag
„Es handelt sich um eine offensichtliche Verkehrsgefährdung. Wir haben dann ein Verwaltungsverfahren gestartet und einen Auftrag zur Beseitigung der Bäume erlassen. Gegen diesen Beseitigungsauftrag hat der Grundeigentümer aber berufen. Deshalb ist das Verfahren jetzt beim Landesverwaltungsgericht anhängig.“
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Bis die Sache gerichtlich geklärt ist, bleibt die Winterstallstraße gesperrt. Solange müssen Anwohner, Gäste und städtische Betriebe den gut acht Kilometer langen Umweg in Kauf nehmen.
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Straßensperre: Langer Umweg für Anrainer
Die Winterstall-Straße in Hallein ist nach einem Sturm seit mehr als fünf Monaten gesperrt. Wegen eines Rechtsstreits müssen Anrainer nun einen Umweg von acht Kilometern in Kauf nehmen.