Nach Geisterfahrt: Postlerin freigesprochen

Jene Paketzustellerin, die im November 2017 auf der Tauernautobahn zur Geisterfahrerin wurde, ist jetzt am Bezirksgericht St. Johann (Pongau) freigesprochen worden. Das berichteten die „Salzburger Nachrichten“ (Samstag-Ausgabe).

Der Postlerin war Gefährdung der körperlichen Sicherheit vorgeworfen worden. Sie hatte im Stau gewendet und war durch die Rettungsgasse bis zur Abfahrt Pfarrwerfen gefahren. Ein Lkw- Fahrer hatte das Manöver gefilmt. Von der Post wurde die 22-Jährige abgemahnt und versetzt.

Das zuständige Bezirksgericht in St. Johann hat die junge Frau vom Vorwurf der körperlichen Gefährdung frei gesprochen: Sie habe niemanden konkret gefährdet, deshalb gebe es keine Grundlage für eine Verurteilung.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat umgehend Berufung angemeldet - sie argumentierte, eine Geisterfahrt stelle an sich schon besonders gefährliche Umstände dar, in einer Rettungsgasse hätte die Frau jederzeit etwa mit einem Einsatzfahrzeug kollidieren können.

Postler als Geisterfahrer

Privat

Wann das Berufungsverfahren am Landesgericht beginnt, steht noch nicht fest. Bei dem Zwischenfall im November 2017 war der Verkehr zum Stehen gekommen, die Lenker bildeten eine Rettungsgasse. Im Stau standen auch ein Salzburger Lkw-Lenker und das Postfahrzeug. Unmittelbar vor dem Schwerfahrzeug drehte das gelbe Auto um - die Lenkerin wendete das Fahrzeug auf der Autobahn.

Lkw-Fahrer filmte Vorfall mit seinem Handy

Der Trucker filmte mit seinem Handy, wie der Kombi mehrmals reversieren musste, bis er gegen die Fahrrichtung stand. Der Lkw-Lenker hupte noch, doch die Postzustellerin zwängte sich zwischen dem Lkw und anderen Autos durch und fuhr in der Rettungsgasse gegen die Fahrtrichtung - offenbar, um die Ausfahrt Pfarrwerfen zu erreichen, die nach Angaben des Lkw-Lenkers etwa 500 Meter zurücklag.

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