Swap-Prozess: „Stadt kann Kosten nicht zurückfordern“

Die Stadt Salzburg könne die Kosten, die sie für Politiker und Beamte im Swap-Prozess vorgestreckt hat, nicht zurückfordern – auch dann nicht, wenn Urteile rechtskräftig würden. Das steht in einem Gutachten des Arbeitsrechtlers Klaus Firlei.

Klaus Firlei Arbeitsrechtler

ORF

Jurist Firlei saß von 1989 bis 1999 für die SPÖ im Salzburger Landtag

Die Causa dreht sich bisher um 1,2 Mio. Euro, die sich die Stadt eigentlich zurückholen will. Der neue Salzburger Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP) gibt aber nicht auf. Er will das nun vorliegende Gutachten des Arbeits-
und Sozialrechtlers Firlei noch prüfen lassen.

Es geht bei dieser Debatte um Ex-Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) und zwei Spitzenbeamte der Stadt. Alle drei sind im SWAP-Prozess verurteilt worden, alle drei Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Im September 2017 beschloss die Stadt, sich das Geld für Anwälte und Gutachten zurückzuholen - falls die Urteile rechtskräftig werden.

„Dienstgeber Stadt hat Fürsorgepflicht“

Klaus Firlei ist als Universitätsprofessor ein Spezialist für Arbeitsrecht. Auf gut 120 Seiten listet er nun auf, warum diese Rückforderung aus seiner Sicht nicht möglich sei. Und warum die Stadt für Beamte und Politiker zahlen müsse: „Es gibt eine Fürsorgepflicht des Dienstgebers. Und wenn ein Dienstnehmer in dessen Auftrag handelt, dann hat der Arbeitgeber auch die Kosten zu zahlen. Wenn er sie vorgeschossen hat, wie es im Fall der Salzburg war, dann kann er sie nicht zurückfordern – auch nicht, wenn es eine strafrechtliche Verurteilung gibt.“

Im Schloss Mirabell, dem Sitz der Stadtverwaltung, dreht sich das Kosten-Karussell nun schon weiter. Denn sicherheitshalber soll das Firlei-Gutachten von einem weiteren Experten beurteilt werden.

ÖVP-Bürgermeister lässt Gutachten prüfen

Vor allem ÖVP-Bürgermeister Harald Preuner fragt sich, ob Firlei die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nicht zu großzügig interpretiert habe: „Wenn der Arbeitnehmer strafrechtliche Handlungen setzt, dann im Rahmen seiner Tätigkeit auch noch rechtskräftig verurteilt wird, und der Arbeitgeber das auch noch zu bezahlen hat, dann frage ich mich, ob das im Sinne des Gesetzgebers und vor allem der Rechtsprechung ist.“

SPÖ-Vizebürgermeisterin: „Unsicherheit vom Tisch“

Anja Hagenauer ist als Vizebürgermeisterin (SPÖ) für das Personal zuständig: „Zumindest die Bediensteten haben eine Rechtssicherheit, indem sie sich auf ihren Dienstgeber verlassen können. Diese Unsicherheit, die jetzt mehr als ein Jahr lang geherrscht hat, ist damit einmal vom Tisch, glaube ich.“

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ORF-Redakteur Karl Kern hat sich mit Klaus Firlei über dessen Gutachten unterhalten und mit Bürgermeister Harald Preuner gesprochen.

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