Verleumdung: Kein Prozess gegen Grünpolitiker

Die Kritik des Grünpolitikers Simon Heilig-Hofbauer an einem Gutachter, der bei einer Burschenschaft waffenpsychologische Tests durchführte, wird zu keinem Verleumdungsprozess führen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein.

Der Landtagsabgeordnete Heilig-Hofbauer hatte im April 2016 die Vorgangsweise des Waffengutachters - eines ehemaligen Obmanns des Freiheitlichen Akademikerverbandes - kritisiert: Dieser soll für Burschenschafter „Gefälligkeitsgutachten“ erstellt haben. Er habe für 16 Mitglieder der Salzburger Burschenschaft „Gothia“ den psychologischen Test in den Räumlichkeiten der Verbindung durchgeführt, so der Vorwurf des Grünen damals - mehr dazu in Kritik an Waffengutachten für Burschenschafter (salzburg.ORF.at; 14.4.2016).

Simon Heilig Hofbauer grüner Landtagsabgeordneter

Grüne Salzburg/Marc Stickler

Die Staatsanwaltschaft stellte die Verleumdungsermittlungen gegen Heilig-Hofbauer ein

Heilig-Hofbauer: Vorwürfe des Gutachters „haltlos“

Diese Vorwürfe beantwortete der Gutachter mit einer Anzeige gegen den grünen Landtagsabgeordneten - wegen des Verdachts der Verleumdung. Im Herbst 2017 wurde die parlamentarische Immunität Heilig-Hofbauers aufgehoben, um der Staatsanwaltschaft ein Verfahren zu ermöglichen. Doch einen Prozess in der Causa wird es nicht geben - die Staatsanwaltschaft habe die Ermittlungen eingestellt. Die entsprechende Mitteilung bekam Heilig-Hofbauer vergangene Woche. Die Vorwürfe, die der Gutachter in seiner Sachverhaltsdarstellung erhoben habe, seien „haltlos“ gewesen, so der Grüne.

Der Landtagsabgeordnete verlangt nun seinerseits Konsequenzen nach der Einstellung des Verfahrens: Der Gutachter solle „den geäußerten Verleumdungsvorwurf umgehend von seiner Homepage entfernen“, so Heilig-Hofbauer. Auch von der schlagenden Burschenschaft Gothia erwarte er sich „eine öffentliche Entschuldigung für die via Facebook verbreiteten Beschimpfungen meiner Person“, betonte der Grüne. „Sollte dem nicht binnen einer Woche nachgekommen werden, behalte ich mir rechtliche Schritte vor“.

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