Rathgeber: Auch zweite Strafe mit Fußfessel

Monika Rathgeber kann auch die Strafe nach ihrer zweiten Verurteilung im Zusammenhang mit dem Finanzskandal außerhalb der Gefängnismauern absitzen. Ihrem Antrag auf eine Fußfessel wurde am Dienstag stattgegeben.

Das bestätigte der Leiter der Justizanstalt Ried im Innkreis, Josef Zeilberger, am Dienstag gegenüber der Austria Presse Agentur (APA). Rathgeber, ehemalige Leiterin des Budgetreferats des Landes Salzburg, wird mit der elektronischen Fußfessel eine sechsmonatige Strafe verbüßen. Sie war im Oktober 2016 wegen Untreue im Zusammenhang mit einem spekulativen Zins-Swapgeschäft schuldig gesprochen worden.

Rathgeber soll die Vereinbarung ohne erforderliche Genehmigung und gegen eine Dienstanweisung abgeschlossen haben. Das Gericht sah zunächst von einer Zusatzstrafe zu ihrer ersten Verurteilung vom Februar 2016 ab. Im Herbst 2017 verschärfte der Oberste Gerichtshof (OGH) aber das Urteil. Die Höchstrichter erkannten Rathgeber auch in einem zweiten angeklagten Fall für schuldig, für den sie in erster Instanz noch freigesprochen worden war. Das Urteil wegen Untreue wurde auf 18 Monate Haft, davon sechs Monate unbedingt, erhöht.

Arbeitgeber und fester Wohnsitz vorhanden

Diesen unbedingten Teil von einem halben Jahr kann Rathgeber nun mit der Fußfessel verbüßen. Ihr Antrag wurde in den vergangenen Wochen geprüft. Dabei hätten gleich mehrere Gründe für die Fußfessel gesprochen, betonte Anstaltsleiter Josef Zeilberger am Dienstag.

Monika Rathgeber, Ex-Budgetreferatsleiterin des Landes Salzburg

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Monika Rathgeber kann auch ihre zweite Strafe mit Fußfessel verbüßen

So könne Rathgeber einen Arbeitgeber und einen festen Wohnsitz vorweisen, zudem sei beim erstmaligen Tragen der Fußfessel alles reibungslos verlaufen. Rathgeber werde den elektronisch überwachten Hausarrest Mitte Februar antreten, ergänzte Zeilberger.

Im ersten Prozess wegen Betrugs verurteilt

Beim ersten Prozess im Zusammenhang mit der Finanz-Causa war Rathgeber im Februar 2016 wegen schweren Betrugs und Urkundenfälschung zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt, verurteilt worden.

Sie soll mit teilweise fingierten Schadensmeldungen den Katastrophenfonds des Bundes um rund zwölf Millionen Euro geschädigt und Unterschriften eines Kollegen gefälscht haben. Am 1. Juni 2016 trat sie diese Strafe ebenfalls mit einer Fußfessel an. Nach Verbüßung von zwei Dritteln wurde sie am 1. Februar 2017 entlassen.

Weitere Ermittlungen laufen noch

In einem dritten Strafverfahren, in dem es um die Übertragung von sechs negativ bewerteten Swap-Geschäften von der Stadt an das Land Salzburg ging, wurde Rathgeber Ende Juli 2017 zu einer Zusatzstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Dieses Urteil ist rechtskräftig.

Ob der Justiz-Marathon für die ehemalige Referatsleiterin mit der erneuten Genehmigung der Fußfessel ein Ende hat, ist allerdings fraglich: Wegen des Finanzskandals laufen nämlich noch weitere Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).

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