„Badewannenmord“: Haftstrafen verringert

Nach dem Raubmord durch zwei Flüchtlinge aus Syrien im Salzburger Bahnhofsviertel hat Mittwoch ein Berufungssenat des Oberlandesgerichtes Linz in Salzburg die Urteile gegen die Täter um je ein Jahr auf 14 bzw. elf Jahre herabgesetzt.

Beim 20-jährigen Haupttäter wurde die Strafe wegen Mordes, Raubes und versuchter schwerer Erpressung von 15 Jahren (Höchststrafe) auf 14 Jahre Haft reduziert. Bei seinem gleichaltrigen Komplizen wurde die Haftstrafe wegen schweren Raubes und versuchter schwerer Erpressung von zwölf Jahren auf elf Jahre herabgesetzt.

Serben überfallen und ermordet

Die Tat hatte sich am 9. Juli 2016 ereignet. Die beiden angeklagten Syrer sollen damals nach eigenen Angaben Alkohol und Marihuana konsumiert haben. Sie besorgten sich bei einer Tankstelle Klebebänder zum Fesseln, ehe sie an der Wohnungstür des späteren Opfers im Salzburger Bahnhofsviertel läuteten.

Über das Motiv gaben die beiden vor Gericht unterschiedliche Gründe an. Der mutmaßliche Haupttäter sagte im Hauptverfahren, der Serbe habe ihm am Vortag einen Porno gezeigt und den Wunsch nach Sex mit einem Mann geäußert. Wegen dieser „Beleidigung“ habe er sich rächen und den 30-Jährigen „erziehen“ und berauben wollen. Sein Komplize wiederum wollte davon nichts wissen und gab an, man habe den Mann ausrauben wollen. Beide sagten, sie hätten das Opfer nicht töten wollen.

Badewannen-Mordprozess

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Sie hätten ihr Opfer nicht töten wollen, beteuerten beide Angeklagten

Staatsanwältin: „Heimtückisches, brutales Vorgehen“

Die Täter fesselten den Serben mit dem Klebeband, knebelten ihn mit einem Tuch und schlugen ihn. Sie zwangen den 30-Jährigen zur Herausgabe des Codes für die Bankomatkarte. Der Komplize habe dann die Wohnung verlassen, um damit Geld zu beheben, was aber nicht möglich war, weil das Konto des Opfers nicht gedeckt war. Währenddessen fixierte der Haupttäter immer noch den Serben. Dabei streckte sich dieser nach vor, weil er nach einem Messer greifen wollte. „Ich habe ihn zurückgezogen und zugedrückt. Das dauerte fünf Sekunden, dann hörte ich ein Auspusten“, sagte der anerkannte Flüchtling dem Gericht. Als er wieder locker ließ, habe er gemerkt, dass der Serbe nicht mehr atmete.

Kleidungsstücke des Opfers angezogen

Das Duo verfrachtete den Toten in die Badewanne und ließ Wasser ein. Als die Polizei am Tag darauf die Wohnung betrat, war das Wasser wegen eines undichten Stöpsels abgelaufen. Nach der Tat hatten die jungen Männer unzählige Kleidungsstücke des Toten in fünf bis sieben Müllsäcke gestopft und abtransportiert. Sie ließen sich mit einem Taxi in die Unterkunft des Hauptbeschuldigten fahren. Beide wurden wenige Tage später festgenommen - in Kleidungsstücken ihres Opfers.

Richter: „Alkoholisierung nicht nachweisbar“

Die Verteidigerin des Erstangeklagten, Julia Steffen, betonte Mittwoch bei der Berufungsverhandlung, im Ersturteil sei nicht berücksichtigt worden, dass ihr Mandant unter massivem Alkohol- und Tabletteneinfluss gestanden sei. Für die starke Alkoholisierung gebe es aber keine gesicherte Grundlage, weshalb dieser Einwand nicht berücksichtigt werden könne, entgegnete der vorsitzende Richter Günther Winsauer in der Urteilsbegründung.

Verteidiger spricht von „dummem Leichtsinn“

Der Verfahrenshelfer des Zweitangeklagten, Georg Zechbauer, wies ebenfalls auf die Alkoholisierung seines Mandanten hin und meinte, der 20-Jährige habe sich von seinem Komplizen zu diesem „dummen Leichtsinn“ verleiten lassen. Eine Aussage, die Oberstaatsanwältin Herta Stix scharf zurückwies: „Es war eine heimtückische und äußerst brutale Vorgehensweise. Von Leichtsinn sind wir Lichtjahre entfernt.“

Stelle man die Erschwernis- und Milderungsgründe gegenüber, so seien 14 bzw. elf Jahre Haft schuldadäquat, begründete Richter Winsauer das Urteil von Mittwoch. Es ist bereits rechtskräftig.

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