Betrunkener abgestürzt: Polier verurteilt

Wegen des tödlichen Sturzes eines Alkoholisierten in eine Baugrube ist Mittwoch ein Polier am Bezirksgericht Zell am See (Pinzgau) zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Dem Mann wurde fahrlässige Tötung durch Unterlassung vorgeworfen, weil er die Grube mangelhaft abgesichert habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Absicherung der Baustelle unzureichend“

Ein Gerichtssachverständiger kam zu dem Ergebnis, dass die Absicherung der Baustelle unzureichend war. Der Beschuldigte hatte vor Strafrichterin Herlinde Oberauer seine Unschuld beteuert. Nicht er sei für die Absicherung der Baustelle verantwortlich gewesen, sondern der Baustellenkoordinator. Dieser sei nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz für die Aufstellung des Bauzaunes zuständig und für die Sicherheit der Baustelle verantwortlich gewesen, erklärte Verteidiger Alexander Bosio. Er erbat drei Tage Bedenkzeit.

2,4 Promille - abgestürzt und verstorben

Zu dem Unfall kam es in den frühen Morgenstunden des 26. November. Ein 54-jähriger Pinzgauer stürzte auf dem Heimweg von einer Veranstaltung in Wald im Pinzgau in eine 2,8 Meter tiefe Baugrube und prallte auf eine Betonplatte. Er erlag seinen schweren Kopfverletzungen. Dem Obduktionsergebnis zufolge hatte er rund 2,4 Promille Alkohol im Blut. Der Mann ist offenbar zunächst auf einer Bank eingeschlafen und dann in die Grube gefallen.

Polier widerspricht dem Koordinator

Der Angeklagte war an diesem Tag der letzte Arbeiter auf der Baustelle gewesen. Als er ein Loch in der Absperrung bemerkt habe, habe er dieses zugemacht, in dem er eine Holzlatte mit einer Parkpark verbunden und ein rot-weißes Absperrband angebracht habe, erklärte er. Der Baustellenkoordinator hatte in dem Verfahren ausgesagt, dass er den Polier beauftragt habe, sich um die Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen zu kümmern. Der Polier entgegnete, dass er diesen Auftrag nicht erhalten habe.

Berufung laut Verteidiger sehr wahrscheinlich

Das Urteil bedeute, dass jeder Bauarbeiter, der die Baustelle als Letzter verlässt, für sicherheitsrelevante Vorkehrungen verantwortlich ist, „egal ob er dafür zuständig ist oder nicht“, sagte der Verteidiger nach Prozessende zur APA. Deshalb werde er voraussichtlich in Berufung gehen. Der Strafrahmen reicht in diesem Fall bis zu einem Jahr Haft.

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