Bewährungsstrafe nach tödlichem Absturz

Nach dem tödlichen Absturz eines Bauarbeiters auf einer Baustelle in St. Veit im Pongau ist sein Auftraggeber am Mittwoch zu zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden - wegen fahrlässiger Tötung.

Der 48-jährige Pongauer Unternehmer soll beim Abriss seines Stallgebäudes die Bauarbeiter-Schutzverordnung missachtet und keine Absturzsicherung am Dach aufgebaut haben, so der Vorwurf der Anklage. Der 59-jährige Bauarbeiter stürzte bei den Arbeiten zwölf Meter in die Tiefe und starb noch an Ort und Stelle an seinen Verletzungen.

Angeklagter in Verhandlungssaal am Salzburger Landesgericht

ORF

Angeklagter saß betroffen vor dem Richter

Am Landesgericht gab es für den Unternehmer zwei Monate Haft auf Bewährung, auf dessen Dach der Arbeiter tätig gewesen war. Das Urteil ist rechtskräftig. Betroffen saß der 48-Jährige aus St. Veit am Mittwoch vor dem Richter: Ja, er sei schuld am Tod seines Freundes, sagte er. Denn er habe ihn nicht vom Dach geschickt, als der 59-Jährige ohne Sicherungsgurt in zwölf Metern Höhe Dachrinnen abmontierte.

Dabei hatte der Unternehmer gesehen, dass der Arbeiter ohne Gurt arbeitete. Der Getötete sei ein gelernter Zimmerer gewesen, trittsicherer als alle anderen auf der Baustelle, sagte der Unternehmer. Dennoch sei das Unglück passiert.

Arbeitsinspektoren ermahnen oft auf Baustellen

Die meisten Unfälle auf Baustellen sind Abstürze, weiß Heike Seifried-Weber vom Salzburger Arbeitsinspektorat. Und Ermahnungen wegen fehlender Schutzausrüstung seien recht häufig: „Auf vielen Baustellen, wo unsere Kontrollore hingehen, ist es so, dass zum Beispiel Schutzhelme, Sicherheitsschuhe oder andere Schutzausrüstungen nicht verwendet werden, weil der Zeitdruck so groß ist.“

Viele Bauarbeiter seien sehr routiniert und sagten „das machen wir ja schon jahrelang, es ist noch nie etwas passiert“, so Seifried-Weber. „Für diese fünf bis zehn Minuten brauche ich diese Schutzausrüstung nicht und wird dann nicht verwendet. Unsere Arbeitsinspektoren verwarnen natürlich die Arbeitnehmer.“

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