Tiere verhungert, Waffen gehortet: Urteile

Mit Diversionen, Verfahrenseinstellung und einem Freispruch endete am Montag der Prozess gegen eine Bauernfamilie aus Thalgau (Flachgau). Auf dem Hof waren nach einem Großbrand illegale Waffen und tote Tiere gefunden worden.

Wegen Tierquälerei und des Verstoßes gegen das Waffengesetz ist die vierköpfige Familie am Montag vor Gericht gestanden. Nach dem Brand auf dem Thalgauer Bauernhof am 30. Jänner 2017 haben Ermittler bei Hausdurchsuchungen sechs Waffen und insgesamt 28 tote Groß- und Kleintiere gefunden.

Dem Abschlussbericht der Polizei zufolge waren die Tiere aufgrund von Misshandlungen, verminderter Fütterung und Tränkung sowie wegen diverser Erkrankungen verendet. Allerdings waren einige Tiere laut Staatsanwaltschaft derart skelettiert oder mumifiziert, dass die Todesursache nicht mehr feststellbar war. Für das Strafverfahren wurden letztlich insgesamt elf tote Tiere herangezogen, die einem Sachverständigen zufolge mangels Fütterung zu Tode gekommen waren.

Staatsanwalt klagte erwachsene Brüder an

Die Staatsanwaltschaft machte die zwei bisher unbescholtenen, erwachsenen Brüder für den Tod von vier Kaninchen, fünf Hühnern, einem Meerschweinchen und einem Pfau verantwortlich. Sie hätten die Tiere über einen längeren Zeitraum weder gefüttert noch getränkt. Der jüngere der beiden Angeklagten, der für das Füttern zuständig war, gestand eine Schuld ein, meinte jedoch, er habe die Tiere weder gequält noch misshandelt. Einzelrichter Philipp Grosser stellte am Montag das Verfahren gegen ihn vorläufig ein. Der Mann willigte ein, eine 80-stündige, gemeinnützige Leistung zu absolvieren.

Freispruch für älteren Bruder

Der ältere Bruder erhielt am Montag einen Freispruch: Es sei erwiesen, dass er nicht für die Haltung der Tiere verantwortlich war, erklärte der Richter. Die Mutter der beiden Brüder und ihr Lebensgefährte wurden nicht wegen Tierquälerei, sondern wegen illegalen Besitzes von drei Langwaffen und drei Faustfeuerwaffen angeklagt.

Auf dem Bauernhof hat es im Juni 2011 bereits einmal gebrannt. In der Brandruine wurde damals ein illegales Waffendepot gefunden und beschlagnahmt. Der Besitzer des Hofes - der Lebensgefährte der Frau - wurde damals wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt, das Verfahren endete mit einer Geldstrafe von 3.600 Euro.

Nach zweitem Brand wieder Waffen gefunden

Die Waffen, die Ermittler nach dem zweiten Brand sichergestellt hatten, sollen noch aus diesem ersten Waffendepot stammen. Er habe sie aber erst beim Ausräumen eines alten Kastens gefunden, erklärte der Angeklagte. Dann habe er es verabsäumt, dies der Polizei zu melden, zeigte sich der Pensionist am Montag reuevoll. Er nahm das Diversionsangebot des Richters an, wonach er eine Geldbuße von 1.000 Euro zahlen muss. Ist dieser Betrag eingezahlt, wird das Verfahren eingestellt.

Vorläufig eingestellt - unter einer Probezeit von 18 Monaten - wurde das Verfahren gegen die Mutter der beiden Brüder. Sie war laut Gericht nur untergeordnet tatbeteiligt, indem sie ihrem Lebensgefährten den Zugriff auf die Waffen verschafft hat, die auf ihren Namen registriert waren. Alle Entscheidungen des Richters sind noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwältin keine Erklärung abgab.

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