Hohe Haftstrafen für Tankstellenräuber

Der Anfang der Woche gestartete Prozess wegen zweier bewaffneter Tankstellenüberfälle Ende 2016 im Flachgau, endete am Donnerstag mit hohen Haftstrafen gegen die Angeklagten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Vor Gericht standen ein 20-Jähriger, geständiger Hauptbeschuldigter, sowie seine beiden 20 und 21 Jahre alten Mittäter. Auch drei weitere Männer standen in demselben Verfahren vor Gericht.

Überfälle wegen Geldschulden

Der Hauptangeklagte erhielt vier Jahre unbedingte Haft. Der bisher unbescholtene Österreicher wurde wegen zweifachen schweren Raubes sowie wegen Einbruchsdiebstahls, Bankbetrugs und Urkundenunterdrückung schuldig gesprochen. Der 20-Jährige soll die Überfälle wegen Geldschulden verübt haben.

Der 21-jährige zweitangeklagte, der laut Gericht auch der Anstifter zur Tat gewesen sein soll, erhielt sieben Jahre unbedingte Haft. Der Russe handelte dem Urteil zufolge als Bestimmungs- und Beitragstäter. Er zeigte sich nicht geständig zum zweifachen Raubvorwurf.

Der drittangeklagte, ebenfalls 20-jährige Österreicher soll an beiden Raubüberfällen als Mittäter beteiligt gewesen sein. Er soll eine Schreckschusspistole besorgt haben, mit welcher der Täter die Tankstellenmitarbeiter bei den beiden Überfällen bedrohte. Er erhielt sechs Jahre unbedingte Haft.

Die einschlägig vorbestraften Zweit- und Drittangeklagten sollen während der Taten im Fluchtauto gesessen sein.

Schöffensenat hofft auf generalpräventive Wirkung

Mit den strengen Strafen habe der Schöffensenat angesichts der Häufung von Raubüberfällen durch Jugendliche und junge Erwachsene ein Signal nach außen setzen wollen, erklärte die Vorsitzende Richterin Bettina Maxones-Kurkowski .

In dem Verfahren standen noch drei weitere Männer vor Gericht: Ein 20-jähriger Türke erhielt wegen Beteiligung an einem Einbruchsdiebstahl einen Schuldspruch ohne Strafe. Ein 19-jähriger Österreicher, dem der Hauptbeschuldigte offenbar 100 Euro aus einem Drogengeschäft schuldete, bekam zwei Monate bedingt wegen zweifacher Nötigung. Ein 24-jähriger Russe, dem Beitragstäterschaft zum Raub vorgeworfen wurde, bekam einen Freispruch. Die Urteile gegen die beiden letztgenannten Angeklagten sind bereits rechtskräftig, die üblichen Urteilen sind nicht rechtskräftig.

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