Ehevermittlung an Asylwerber: Anzeige
Die 51-Jährige hatte Ende September in einer Salzburger Wochenzeitung per Inserat eine heiratswillige Frau für einen Asylweber aus Marokko gesucht. Durch die im Inserat angegebene Telefonnummer konnte die Ehevermittlerin allerdings schnell von der Polizei ausgeforscht werden.
Auch der Kunde der Oberösterreicherin, ein 23-jähriger Mann mit negativem Asylbescheid, ist der Polizei mittlerweile bekannt. Die Partnervermittlerin wird nun nach Paragraf 117 des Fremdenpolizeigesetzes angezeigt. Darin heißt es sinngemäß, dass jemand, der gewerbsmäßig Ehen vermittelt oder anbahnt, obwohl er weiß, dass es sich um eine Scheinehe handelt, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu bestrafen ist.
Links:
- Urteil gegen mutmaßliche Scheinehe (salzburg.ORF.at; 26.9.2017)
- Scheinehen: Immer mehr Verdachtsfälle (salzburg.ORF.at; 22.9.2017)