Unmündige Freundin der Tochter missbraucht?

Ein 54-jähriger Salzburger steht wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen vor einem Schöffensenat in Salzburg. Er soll über mehrere Jahre hindurch eine unmündige Freundin seiner Tochter missbraucht und schwer misshandelt haben.

Dabei seien dem Geschlechtsverkehr gleichzusetzende Handlungen vorgenommen worden, wirft die Staatsanwaltschaft dem Verdächtigen vor. Der Mann gestand ein intimes Verhältnis zu dem Mädchen ab ihrem 15. Lebensjahr ein.

Gefesselt und mit Peitsche geschlagen?

Staatsanwalt Andreas Allex warf dem Angeklagten nicht nur sexuellen Missbrauch, sondern auch Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und das Vergehen des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen vor. Laut Anklage soll der Frühpensionist in zahlreichen Angriffen im Zeitraum von Februar 2001 bis Februar 2004 die Taten begangen haben. Zudem soll er dem Mädchen von 2004 bis 2008 wiederholt körperliche und seelische Qualen zugefügt haben, indem er es gefesselt und mit einer Peitsche geschlagen habe.

„Zwei Mal im Monat mit ihr geschlafen“

Der Salzburger, der von Rechtsanwalt Leopold Hirsch verteidigt wurde, bestritt diesen Vorwurf. Er habe weder das Mädchen noch seine eigenen beiden Töchter und seinen Sohn geschlagen. Was zutreffe sei, dass er mit der Freundin seiner Tochter zweimal im Monat „geschlafen“ habe, allerdings erst ab ihrem 15. Lebensjahr, wie der Mann beteuerte. Während des Sexualverkehrs habe er auch Schlaufen verwendet, die das Mädchen selbst lösen habe können, und er habe mit der Peitsche „ein bisschen“ ihr Gesäß berührt, so dass dieses gerötet gewesen sei. Er habe das Mädchen jedoch vorher gefragt, ob es mit diesen Handlungen einverstanden ist. Es habe zugestimmt und gemeint, man könne das einmal ausprobieren, sagte der 54-Jährige.

Der Beschuldigte erzählte dem vorsitzenden Richter Christian Hochhauser, die Mutter des Mädchens habe es erlaubt, dass die damals Elfjährige in seiner Wohnung übernachtet. Er lebte ohne Partnerin mit seinen drei Kindern in der Wohnung. Die Schülerin habe ihre Aufgaben bei ihm gemacht und mit einer Tochter gespielt. Anfangs habe sie bei seinen zwei Töchtern im Zimmer geschlafen, dann bei seinem behinderten Sohn.

Urteil noch am Mittwoch?

Als das Mädchen eine Lehre begann, habe es ein eigenes Zimmer bekommen. Von da an sei er eine Beziehung mit dem Teenager eingegangen, erklärte der Angeklagte. Im Alter von etwa 19, 20 Jahren sei die junge Frau vorerst wieder zu ihrer Mutter gezogen. Er habe sie dann nur mehr sporadisch gesehen, so der Pensionist. Vermutlich wird noch am Mittwoch ein Urteil verkündet.