Höchstgericht: 18 Monate für Rathgeber

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Mittwoch über den zweiten Schuldspruch für Monika Rathgeber im Salzburger Finanzskandalprozess entschieden. Die Entscheidung lautet auf eine Zusatzstrafe von 18 Monaten teilbedingter Haft.

Das Rechtsmittelverfahren im zweiten Salzburger Finanzskandalprozess endet für die ehemalige Leiterin des Budgetreferats des Landes Salzburg, Monika Rathgeber, mit einer Verurteilung. In Stattgebung einer Nichtigkeitsbeschwerde der Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hob der OGH am Mittwoch den erstinstanzlichen Freispruch auf. Das nunmehrige bereits rechtskräftige Urteil lautet auf 18 Monate teilbedingte Haft.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

Strafe gegen Rathgeber verschärft

Ein Bericht vom OGH aus Wien von ORF-Redakteur Johannes Schwitzer-Fürnsinn

In erster Instanz freigesprochen

Rathgeber war unter anderem am 6. Oktober 2016 am Salzburger Landesgericht für ihre Rolle im Finanzskandal wegen Untreue verurteilt worden. Es handelte sich dabei um den zweiten Finanzskandalprozess. Weil Rathgeber aber bereits im ersten Prozess schuldig gesprochen worden war, verhängte das Gericht keine zusätzliche Strafe.

Das Gericht erster Instanz war der Meinung, die Strafe aus der ersten Verurteilung sei ausreichend, auch wenn dieser zweite Fall einbezogen würde. Inzwischen wurde Rathgeber ein drittes Mal verurteilt - zu einem Jahr auf Bewährung.

Schaden von 539.000 Euro

Laut dem Schöffensenat hatte Rathgeber im Jahr 2012 ein riskantes Zins-Swap-Geschäft ohne Genehmigung sowie gegen die Dienstanweisung des Finanzabteilungsleiters und gegen die Empfehlung des externen Finanzbeirats abgeschlossen. Dadurch sei dem Land ein Schaden von 539.000 Euro entstanden.

Bezüglich des Abschlusses eines zweiten Zinstauschgeschäftes mit einem angenommenen Schaden von 298.000 Euro wurde Rathgeber freigesprochen. Die Angeklagte hatte den Schuldspruch, die Staatsanwaltschaft den Freispruch mit Nichtigkeitsbeschwerde bekämpft. Zudem hatte die Staatsanwaltschaft gegen die Strafhöhe berufen. Die Generalprokuratur sprach sich in der Vorwoche in einer Empfehlung an den OGH für zwei Schuldsprüche aus.

Link: