Autohaus-Betrug: Prozess wird fortgesetzt

Seit Dienstag wird am Salzburger Landesgericht der Prozess gegen den ehemaligen Geschäftsführer eines Lungauer Autohauses fortgesetzt. Der Angeklagte soll das Autohaus um rund 650.000 Euro geschädigt haben.

Im Betrugsprozess gegen den Ex- Geschäftsführer eines Lungauer Autohauses hat es Freitag ein verhältnismäßig mildes Urteil gegeben.

Der 48-jährige wurde wegen schweren Betrugs, Veruntreuung und Urkundenfälschung zu 6 Monaten unbedingt und rund 3000 Euro Geldstrafe verurteilt. Den Privatbeteiligten wurden 14.500 Euro Schadensersatz zugesprochen. Laut Anklage soll der Ex-Geschäftsführer einen Schaden von mehr als 600 000 Euro verursacht haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft hat sich Bedenkzeit erbeten.

Es sei ein ungewöhnlicher und aufwendiger Prozess, betonte heute der Anwalt des geschädigten Autohauses. Der angeklagte ehemalige Geschäftsführer soll sich durch private Einkäufe über das Firmenkonto, fingierte Schadensfälle die an Versicherungen gemeldet wurden und durch den Verkauf von Autos auf eigene Rechnung persönlich bereichert haben.

Angeklagter teilweise geständig

Dazu sei der Angeklagte teilweise geständig, erklärt der Anwalt der geschädigten Firma Dieter Kocher: „Geklärt ist teilweise der Gebrauchtwagenverkauf durch den sich der Angeklagte persönlich bereichert hat. Hier ist auch teilweise bereits eine Schadenswiedergutmachung erfolgt. Nicht geklärt sind beispielsweise seine privaten Kreditkartenabrechnungen oder die Abrechnungen mit der Versicherung.“

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

Betrugsprozess fortgesetzt:

Weil er ein Lungauer Autohaus geschädigt haben soll, steht der ehemalige Geschäftsführer vor dem Salzburger Landesgericht

Der Prozess startete bereits Anfang September. Damals standen noch fünf Angeklagte vor Gericht. Der Prozess gegen den Hauptangeklagten wurde vertagt - mehr dazu in: Großbetrug an Autohaus: Angeklagte vor Gericht (salzburg.ORF.at; 4.9.2017)

Urteil wird Ende der Woche erwartet

Die rund 650.000 Euro Schadenersatzforderungen im Strafprozess seien allerdings nur die Spitze des Eisbergs. Weitere Schadenersatzansprüche könnten im zivilrechtlichen Bereich entstehen. Das Urteil wird für Freitag erwartet.

Link: