Straftäter werden immer jünger

Eigentums- und Drogendelikte von sehr jungen Straftätern nehmen deutlich zu. Die Salzburger Polizei bestätigte diesen österreichweiten Trend. Steigende Zahlen gibt es vor allem bei Einbrüchen, Sachbeschädigungen und Diebstählen.

Es sind vor allem jüngere männliche Personen, die derzeit wegen Strafdelikten auffällig werden. Ab 14 Jahren sind Jugendliche strafmündig und können gerichtlich bestraft werden. Erst vor wenigen Wochen standen in Salzburg vier junge Burschen von 14 bis 19 Jahren vor Gericht, wegen mehrerer Einbrüche in Salzburg, Oberndorf (Flachgau), Hallein (Tennengau) und Saalfelden (Pinzgau).

Überfallserie im Sommer

Sehr junge Täter sind mittlerweile keine Ausnahme mehr, bestätigte die Polizei. „Wenn man sich bei uns in Salzburg bestimmte Bereiche wie Raub- oder Suchtmitteldelikte genau anschaut, dann fällt auf, dass die Straftäter immer jünger werden. Wenn man an die Serie heuer im Sommer denkt, wo im Juni und Juli sieben Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren Trafiken, Tankstellen und Passanten überfallen haben, dann ist das durchaus auffällig“, sagte Polizeisprecherin Eva Wenzl.

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Straftäter werden immer jünger

Eigentums- und Drogendelikte von sehr jungen Straftätern nehmen deutlich zu. Steigende Zahlen gibt es vor allem bei Einbrüchen, Sachbeschädigungen und Diebstählen.

Einbrüche am stärksten gestiegen

Die Statistik für ganz Österreich belegt den Anstieg bei Straftaten von 14- bis 17-jährigen Jugendlichen. Bei Einbrüchen gab es im Vorjahr eine Zunahme um 49 Prozent, bei Sachbeschädigungen einen Anstieg um 35 Prozent. In Salzburg betreut der Verein Neustart derzeit 650 Menschen nach einer Straftat. „Es gibt natürlich jugendliche Straftäter von 15 bis 18 Jahren, solange sie eben vor Gericht als Jugendliche gelten. Aus meiner Sicht aber hat sich die Zahl nicht signifikant verändert“, sagte Bewährungshelfer Peter Wieser.

In der Justizanstalt Salzburg in Puch-Urstein (Tennengau) sitzen derzeit elf junge Häftlinge zwischen 14 und 17 Jahren. Soweit es das Umfeld zulässt, sollen Verwandte oder andere Bezugspersonen die Aufsicht übernehmen. Ist das aber nicht möglich, dann müssen die Jugendlichen hinter Gitter.