Größere Feste: Nur noch Mehrweggebinde erlaubt

Bei größeren Veranstaltungen im Land Salzburg darf es in Zukunft keine Wegwerfbecher und kein Einweggeschirr aus Kunststoff mehr geben. Das soll im neuen Abfallwirtschaftsgesetz festgeschrieben werden. Es soll im Sommer 2018 in Kraft treten.

Mit der sich in Begutachtung befindlichen Novelle soll im Land Salzburg ein „Mehrweggebot“ in Kraft treten, wie es im Juristen- bzw. Politikerdeutsch heißt. Veranstalter müssen Getränke und Speisen dann auch in Mehrweggebinden kaufen, anbieten und weiterverkaufen - sofern diese in Salzburg erhältlich sind.

Ab 300 Personen, 600 bei Gemeinnützigen

Wie Umweltreferentin LH-Stv. Astrid Rössler (Grüne) am Donnerstag mitteilte, gelten die neuen Bestimmungen für Getränke und Speisen bei Veranstaltungen ab 300 Personen. Bei gemeinnützigen Vereinen und kirchlichen Veranstaltungen wird die Grenze mit 600 Besuchern angesetzt. Aus sicherheitspolizeilichen Gründen, etwa bei Konzerten, seien allerdings Ausnahmen möglich.

Dosen müssen umgefüllt werden - Red Bull?

Wenn Getränke nur in Dosen verfügbar sind, müssen diese künftig umgefüllt werden. „Die Hersteller sind hier durchaus angehalten, sich Gedanken zu alternativen Gebindeformen zu machen“, sagte Rössler. Speisen müssen in Zukunft aber nicht zwingend auf Porzellan serviert werden, es ist auch Ersatz aus Papier möglich - etwa Servietten, Pappteller oder Stanitzel.

Bei Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Gästen muss ein Abfallwirtschaftskonzept erstellt werden. Bleibt die Frage, in welcher Form dann das bei Jüngeren sehr populäre Salzburger „Nationalgetränk“ eines Fuschler Energy-Drink-Herstellers verkauft wird? Die neue Regelung gilt laut Landespolitikerin Rössler auch für das Stadion Kleßheim, wo der Fußballverein des Red-Bull-Konzerns zu Hause ist.

Rössler fordert gute Planung

Erfahrungen hätten gezeigt, dass bei einer guten Planung im Vorfeld deutlich weniger Müll anfalle, so Rössler: „Zugleich hat die Mehrwegschiene eine ganz andere Qualität für die Besucher“, sagte am Donnerstag Angelika Brunner vom Referat für Abfallwirtschaft. Um Veranstalter zu unterstützen, hat das Land zudem das Programm „Green Event Salzburg“ ins Leben gerufen. Verstöße gegen die neuen Bestimmungen werden übrigens verwaltungsrechtlich geahndet.

Verwaltungsstrafen drohen

Der Gesetzesentwurf soll generell die Abfallvermeidung und das Erreichen höherer Recyclingziele stärker im Gesetz verankern. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Wiederverwendung von Produkten (Re-Use). „Alte Geräte und Gegenstände, die sonst im Abfall landen würden, werden so hergerichtet, dass sie wieder verwendet werden können“, erklärte Wilfried Mayr, ebenfalls vom Referat für Abfallwirtschaft. „Den Bürgern soll es dabei möglichst einfach gemacht werden, Dinge abzugeben - entweder im Recylinghof oder durch gezielte Sammeltage.“ Pilotprojekte in Salzburg hätten gezeigt, dass rund zwei Drittel der gesammelten Gegenstände in den Weiterverkauf gingen.

Parallele Sammlungen künftig verboten

Nicht zuletzt soll mit der Novelle auch dem „Rosinenpicken“ bei der Altstoffsammlung Einhalt geboten werden. „Einzelne Entsorger haben in der Vergangenheit Parallelsysteme ohne Absprache mit den Gemeinden oder dem Abfallverband aufgebaut“, sagt Rössler. Betroffen davon sind lukrative Gruppen wie Altkleider, Papier und Metall. Parallelsammlungen, wo schon die Kommune sammelt oder sammeln lässt, werden künftig untersagt.