Swap-Urteil: Staatsanwalt fordert höhere Strafen

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft fordert im Swap-Prozess höhere Strafen für Noch-Bürgermeister Heinz Schaden und Ex-Landesfinanzreferenten Othmar Raus (beide SPÖ) sowie für den früheren Finanz-Hofrat Eduard Paulus.

Eine Sprecherin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bestätigte die drei Strafberufungen auf Anfrage der APA. Schaden bekam eine Strafe von drei Jahren, davon ein Jahr unbedingt, Raus und Paulus erhielten jeweils zwei Jahre Haft, 18 Monate davon bedingt. Mit dem Strafmaß hinsichtlich der übrigen Angeklagten, darunter die Ex-Budgetreferatsleiterin des Landes, Monika Rathgeber, ist die Staatsanwaltschaft einverstanden.

Schaden von drei Millionen Euro angenommen

Der Strafprozess beleuchtete einen Nebenaspekt des im Dezember 2012 aufgeflogenen Skandals mit einem kolportierten Spekulationsschaden von rund 350 Millionen Euro. Laut WKStA wurden am 11. September 2007 sechs negativ bewertete Zinstauschgeschäfte von der Stadt an das Land Salzburg ohne entgeltliche Gegenleistung übertragen. Dadurch sei dem Land ein Schaden von rund 4,9 Millionen Euro entstanden.

Die auf Untreue lautenden Urteile wurden am vergangenen Freitag gesprochen. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Anna-Sophia Geisselhofer nahm einen Schaden von zumindest drei Millionen Euro an. Alle Angeklagten außer Rathgeber beteuerten ihre Unschuld. Rathgeber wurde zu einem Jahr bedingt verurteilt.

Verteidiger meldeten Berufung an

Ob ihr Anwalt berufen wird, stand vorerst noch nicht fest. Er hatte drei Tage Bedenkzeit erbeten. Die Verteidiger aller übrigen Angeklagten, es handelt sich um teils hochrangige Mitarbeiter von Stadt und Land Salzburg, meldeten Berufung wegen Nichtigkeit und Strafe an.

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