Swap-Prozess: Ex-WK-Direktor bestätigt Gespräche

Bürgermeister Heinz Schaden und Ex-Landesfinanzreferent Othmar Raus (beide SPÖ) hätten 2007 in seiner Anwesenheit über Swap-Geschäfte der Stadt Salzburg gesprochen, sagte Ex-Wirtschaftskammer-Direktor Wolfgang Gmachl am Mittwoch beim Strafprozess als Zeuge aus.

Am 15. Verhandlungstag im dritten Salzburger Finanzskandal-Prozess ist Mittwoch Wolfgang Gmachl, Ex-Direktor der Wirtschaftskammer Salzburg, als Zeuge befragt worden. Er erklärte, er habe im August 2007 nach einer Aufsichtsratssitzung im Messezentrum ein Gespräch zwischen Bürgermeister Heinz Schaden und Ex-LHStv. Othmar Raus über eine mögliche Derivate-Übertragung mitangehört.

„Gespräch war nicht vertraulich“

Das Gespräch an jenem 2. August nach der Aufsichtsratssitzung der Salzburger Messezentrum GmbH zwischen den beiden SPÖ-Politikern, welche die Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden Gmachl waren, sei nicht vertraulich gewesen, sagte der pensionierte Kammerdirektor. „Ich habe daran teilgenommen, das hat sich so ergeben“, begründete Gmachl, warum er bei der Unterredung dabei war.

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Ex-Chef der Wirtschaftskammer als Zeuge

ORF-Redakteurin Christine Hackenbuchner hat am Mittwoch den Prozess weiter beobachtet.

Der Bürgermeister habe Raus gebeten, dieser möge noch zu einem kurzen Gespräch hierbleiben, schilderte Gmachl. Schaden habe erzählt, dass der Finanzdirektor der Stadt schwer an Krebs erkrankt sei. Deshalb werde überlegt, ob sich die Stadt von den Derivat-Geschäften lösen oder die Abteilung ausgebaut werden solle. Raus solle sich ansehen, ob eine Übertragung an das Land sinnvoll sei. „Raus hat gesagt, ‚das kann man sich ansehen‘. Dann war das Gespräch zu Ende“, sagte Gmachl.

„Keine Beurteilung der Geschäfte“

„Sollte die Übertragung der Derivate mit oder ohne Gegenleistung erfolgen?“, fragte die vorsitzende Richterin Anna-Sophia Geisselhofer den Zeugen. Über eine Gegenleistung sei nicht gesprochen worden, antwortete Gmachl. Es sei auch keine Beurteilung der Geschäfte erfolgt. Er habe heuer zweimal mit Raus über dieses Gespräch gesprochen. Damals sei nicht bekannt gewesen, dass irgendwelche Papiere faul gewesen wären, erklärte Gmachl.

Der Zeuge war heute deshalb zum Prozess geladen worden, weil er angeblich im Jahr 2014 in einem Cafe über das Gespräch zwischen Schaden und Raus im Messezentrum geredet hatte. Eine Person, die Gmachl gehört hatte, informierte einen Rechtsanwalt, der wiederum den Staatsanwalt in dem Verfahren darüber in Kenntnis setzte.

Schwere Vorwürfe der Anklage

Laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) war die Übertragung von sechs risikoreichen Zinstauschgeschäften mit einem negativen Barwert in Höhe von rund 4,9 Mio. Euro von der Stadt an das Land am 11. September 2007 zwischen Schaden und Raus politisch vereinbart und ohne einer finanziellen Gegenleistung erfolgt. Deshalb sei das Land um rund 4,9 Mio. Euro geschädigt worden. Wegen Untreue angeklagt wurden Schaden, Raus, die Ex-Budgetreferatsleiterin des Landes, Monika Rathgeber, der Ex-Finanzabteilungsleiter des Landes, Hofrat Eduard Paulus, und noch drei Mitarbeiter aus Stadt und Land Salzburg.

Nach der Befragung von Gmachl stellte der Verteidiger des Bürgermeisters, Rechtsanwalt Walter Müller, den Antrag, noch Fragen an den Gerichtssachverständigen Christian Imo in Anwesenheit „unseres Privatgutachters“ stellen zu können. Zahlreiche Fragen, beispielsweise zur Üblichkeit der Übertragung von Derivaten ohne Gegenleistung und ob eine wirtschaftliche Gegenleistung überhaupt erforderlich wäre, müssten noch gestellt werden.

„Es gibt erhebliche Zweifel an der Kompetenz des Sachverständigen“, argumentierte Rechtsanwalt Stefan Eder, Verteidiger des mitangeklagten Magistratsdirektors. Das Gutachten von Imo sei mangelhaft, nicht schlüssig und nicht nachvollziehbar, betonte Eder. Die Bewertungen der Derivate durch die Deutsche Bank seien auch keinesfalls zu akzeptieren, weil sie nicht nachvollziehbar seien.

Doch noch keine Urteile kommende Woche?

Eder und weitere Verteidiger schlossen sich dem Antrag von Müller an. Falls dem Antrag stattgegeben wird, müsste der Prozess auf einen späteren Zeitpunkt vertagt werden, da der Privatgutachter in den nächsten Tagen terminlich nicht verfügbar ist. Dann könnte in der nächsten Woche, wie geplant, kein Urteil ergehen. Richterin Geisselhofer sagte, dass sie das Verfahren nicht unnötig verzögern wolle, das wäre eine enorme Belastung für die Angeklagten. Allerdings hatte die Vorsitzende heute festgestellt, dass das Gerichtsgutachten im Bezug auf die Berechnung der Barwerte der Derivate nicht schlüssig sei.

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