Trotz VfGH-Urteils: Bettelverbot gilt weiterhin

Das Bettelverbot in der Salzburger Altstadt gilt weiterhin, obwohl es der Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben hat. Denn die Höchstrichter kippten nur die Verordnung von 2015. Jene von 2016 bleibt in Kraft - was der Gemeinderat am Mittwoch bestätigte.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob mit seiner Entscheidung vom 28. Juni nur die Bettelverbots-Verordnung der Stadt Salzburg aus dem Jahr 2015 auf, weil sich eine bestrafte Bettlerin dagegen beschwert hatte. Mehr dazu in Höchstgericht kippt neuerlich Bettelverbot (salzburg.ORF.at; 4.7.2017).

Allerdings gilt das Bettelverbot trotzdem weiterhin: Denn im Jahr 2016 hatte die Stadt die Bettelverbotszone mit einer weiteren Verordnung vergrößert. Diese unterscheidet sich in der Sache kaum von der ersten, aufgehobenen Verordnung - allerdings gilt sie für zusätzliche Gassen und Brücken im Stadtgebiet. Doch da eine Beschwerde dagegen noch nicht beim VfGH gelandet ist, konnte das Höchstgericht noch nicht darüber entscheiden.

Stadtpolizeikommandant Manfred Lindenthaler betonte am Mittwoch jedenfalls, dass seine Beamten „nach wie vor kontrollieren werden - und dass wir, wenn es notwendig ist, strafen und anzeigen werden.“

Bettelverbotszonen in der Salzburger Innenstadt mit Stand Mai 2016

Stadt Salzburg

Im Mai 2016 wurde die Bettelverbotszone in der Altstadt vergrößert - und diese Verordnung gilt noch, weil der VfGH nur die „Vorgängerverordnung“ von 2015 kippte

Bürgerliste: Auch Verordnung von 2016 rechtswidrig

Deshalb startete die grüne Bürgerliste am Mittwoch im Gemeinderat den Versuch, auch das aktuelle Bettelverbot aufheben zu lassen. Denn da die Verordnung von 2015 eindeutig rechtswidrig ist, sei es auch ihre Nachfolgerin von 2016. Schließlich sei diese in den Kernpunkten unverändert, argumentierte Gemeinderätin Ingeborg Haller. Hier müsse der Gemeinderat von sich aus tätig werden, bevor er wieder vor dem Höchstgericht verliere. Doch SPÖ und ÖVP schmetterten diesen Antrag der Bürgerliste ab.

Auch unter dem Tagesordnungspunkt über die ‚Tätigkeit des Runden Tisches Menschenrechte‘ griffen die grünen Gemeinderäte am Mittwoch das Bettelverbot auf und zeigten ihre Enttäuschung. Klubobmann Helmut Hüttinger will nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes nicht hinnehmen, dass die Polizei weiterhin das Bettelverbot kontrolliert und auch straft: „Warum sich SPÖ und ÖVP dennoch weigern, dem VfGH-Erkenntnis Folge zu leisten, ist mir absolut unbegreiflich.“

Verfassungsrechtler: „Keine gute Politik“

Auch Verfassungsrechtler Walter Berka von der Universität Salzburg hatte kein Verständnis für die Vorgangsweise von Stadt-SPÖ und -ÖVP: „Es ist keine gute Politik, sehenden Auges in Gesetzwidrigkeiten hineinzulaufen. Das ist die Konsequenz des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes.“ Denn auch die Verbots-Verordnung von 2016 habe vor dem Höchstgericht keine Chance, so Berka: „Der VfGH wird diese Verordnung auf jeden Fall wieder aufheben, da ist sich jeder Experte einig - und zwar aus denselben Gründen, wie er die Verordnung 2015 aufgehoben hat.“

Auch das NEOS blieb bei seiner Kritik am zuständigen Vizebürgermeister Harald Preuner (ÖVP). Der Vorwurf von NEOS-Klubobmann Sebastian Huber: Hätte Preuner die Verordnung damals ordentlich prüfen lassen, wäre der Stadt „diese Peinlichkeit jetzt erspart geblieben“.

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Bettelverbot gilt weiterhin

Trotz des aktuellen VfGH-Urteils gilt das Bettelverbot in der Altstadt weiterhin: Denn die aktuelle Verordnung von 2016 ist weiter in Kraft.

ÖVP will Bettelverbotszone verkleinern

Vizebürgermeister Preuner sagte am Mittwoch, dass die Festellung der Höchstrichter zu akzeptieren sei. Man könne diese Verordnung aber sehr wohl in einem wesentlichen Punkt „reparieren“ - und zwar beim räumlichen Umfang. Sprich: Das Bettelverbot soll nicht mehr an so vielen Orten in der Altstadt gelten. Preuner will bis zur nächsten Gemeinderatssitzung im Herbst eine abgeänderte Version vorlegen.

Die Höchstrichter hatten ja in ihrer Entscheidung betont, dass die große Verbotszone in der Altstadt, die zwischen 9.00 und 18.00 Uhr gilt, einem allgemeinen Bettelverbot gleichtkommt - und dieses verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz.

FPÖ-Klubobmann Andreas Reindl betonte, dass es so rasch wie möglich eine Neufassung des Bettelverbotes brauche, die auch vor dem Verfassungsgericht hält. Salzburg könne sich hier ein Vorbild an der Regelung in Linz nehmen. Denn dort habe es bisher keine Beschwerde gegeben, so Reindl. Von den Sozialdemokraten äußerte sich am Mittwoch - außer einem Zwischenruf - niemand bei der Debatte.

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