Immer mehr illegale Vermietungen

In der Stadt Salzburg sind ein Dutzend Strafverfahren gegen Vermieter anhängig, die auf Onlineportalen – wie Airbnb – ihren Wohnraum touristisch und illegal vermietet haben sollen. Die Dunkelziffer sei auch bundesweit sehr hoch, sagen Experten.

„Nach bestehender Rechtslage müssen wir bei Anzeigen den Beweis erbringen, dass eine Vermietung touristisch und dauerhaft erfolgt. Das ist schwierig, auch weil oft Firmen oder Agenturen dazwischengeschaltet sind“, sagte Alexander Würfl, neuer Leiter des Baurechtsamts der Stadt Salzburg.

Touristische Nutzung bisher verboten

In der Stadt Salzburg ist Wohnraum sehr knapp. Derzeit ist die touristische Nutzung von Wohnungen in Salzburg verboten, wenn sich in einem Gebäude mehr als fünf Einheiten befinden. Theoretisch drohten bei Verstößen Verwaltungsstrafen bis zu 25.000 Euro - exekutiert wird das in dieser Höhe aber nicht einmal annähernd. Das Landesverwaltungsgericht hat im Dezember 2016 etwa eine Beschwerde eines Vermieters gegen eine Geldstrafe in der Höhe von 500 Euro abgewiesen. Ein Mann hatte seine Wohnung seit 2014 vermietet und nie Gebühren abgeführt. Nach Nächtigungen hatten immerhin 189 Gäste das Quartier bewertet.

Neues Raumordnungsgesetz mit Verbot

In Salzburg erhofft sich die Politik vor allem durch das neue Raumordnungsgesetz - es soll mit 1. Jänner 2018 in Kraft treten - mehr Möglichkeiten gegen die Vermietung auf Onlineplattformen. Die geplanten Vorschriften richten sich zwar nicht explizit gegen Airbnb und Co., die Privatzimmervermietung wird aber neu an den Hauptwohnsitz gekoppelt. „Wer in Zukunft die eigene Wohnung oder ein Zimmer vermietet, darf das“, sagte Würfel. Zusatz: „Wenn der Gast Ortstaxe und der Vermieter Steuern zahlt.“ Der Besitz einer Wohnung rein für die touristische Vermietung wird verboten.

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Bisher keinerlei Ortstaxe bezahlt

ORF-Redakteur Gerald Gundl hat sich die Lage bei illegalen Vermietungen in Salzburg angesehen.

Wohnungen nur für diesen Zweck gebaut

Allein die Zahl der über Airbnb angebotenen Wohnungen wird in Salzburg auf etwa 800 geschätzt. Die Politik beklagt, dass in der Landeshauptstadt Immobilien bereits nur für die Vermietung über Onlineplattformen erworben und gebaut werden. Das belaste den angespannten Wohnungsmarkt in der Stadt und treibe die Preise weiter in die Höhe.

Länder passen Gesetze an

Immer mehr Bundesländer in Österreich reagieren auf den Boom von Onlinezimmervermittlern und novellieren deswegen ihre Tourismusgesetze. Derzeit müssen die Vermieter selbst die Ortstaxe abführen, was oft nicht passiert. Künftig sollen die Plattformen die Tourismusabgabe einheben bzw. Daten liefern. Auch das Finanzamt will bei Kurzzeitvermietern genauer hinsehen.

Zu den bekanntesten Vermittlern zählen unter anderem Airbnb, 9 Flats und Wimdu. Auch große Hotelzimmerplattformen wie Booking.com und HRS bieten bereits Ferienwohnungen an. Über Airbnb waren Ende 2016 nach Firmenangaben rund 17.000 Unterkünfte in Österreich gelistet. Davon werden rund zehn Prozent länger als 180 Tage im Jahr vermietet.

Wien zwingt zur Zahlung der Ortstaxen

In der Bundeshauptstadt ist im März ein Gesetz in Kraft getreten, dass Vermittlungsplattformen verpflichtet, die Kontaktdaten und Adressen der bei ihnen registrierten Unterkünfte der Stadt Wien zu melden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Ortstaxe abgeführt wird. Derzeit gilt eine halbjährige Übergangsfrist, ab Mitte August müssen die Daten übermittelt werden. Derzeit laufen aber noch Gespräche mit den unterschiedlichen Anbietern, hieß es aus dem Wiener Rathaus.