Strafe gegen Cannabis-Aktivisten abgeschwächt

Das Urteil gegen den Gründer des Cannabis Social Club Salzburg wegen Drogenanbaus ist teilweise gekippt worden. Das Berufungsgericht wandelte die bedingte Haftstrafe aus erster Instanz gegen den chronisch Schmerzkranken in eine Geldstrafe um.

Der 58 Jährige Henndorfer, Obmann des Cannabis Social Club, bei Prozess vor Gericht

ORF

Der Beschuldigte leidet seit vielen Jahren an starken Schmerzen. Er betont, nur Tee aus dem selbst angebauten Cannabiskraut bringe ihm nachhaltige und gute Linderung. Er sei kein Dealer, betont der Salzburger

Der 58-jährige Salzburger muss nun 480 Euro zahlen. Dem Cannabis-Aktivisten droht jedoch weiteres Unbill: Er wartet derzeit in Untersuchungshaft auf seinen nächsten Strafprozess. Zweifel an der Schuld des Schmerzpatienten gab es für das OLG Linz trotz der Abschwächung des Urteils aber nicht.

Richterin verweist auf Rechtslage

Der Cannabis-Wirkstoff Delta 9-THC sei in Österreich nun einmal verboten, sagte die Richterin. „Solange noch Alternativen bestehen, darf man sich nicht in die illegale Behandlung zurückziehen. Der legale Weg muss zuerst voll ausgeschöpft werden.“ Der 58-Jährige hat laut dem Urteil vom 1. Februar 2017 über fast fünf Jahre hinweg Cannabis gegen seine Schmerzen angebaut, konsumiert und in einigen wenigen Fällen auch an Leidensgenossen weitergegeben. Gewinnabsicht war dem Mann auch vom Gericht nicht vorgeworfen worden.

Weiter Cannabis gegen Schmerzen angebaut

Weil er nach der Gerichtsverhandlung weiter Cannabis anbaute, klickten am 27. Februar 2017 für ihn die Handschellen. Bei einer Hausdurchsuchung waren Dutzende ausgewachsene Cannabispflanzen, getrocknetes Cannabiskraut und Cannabisöl sichergestellt worden. Der Flachgauer sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Laut Staatsanwaltschaft besteht Tatbegehungsgefahr.

Der Beschuldigte soll in einer Indoor-Plantage zwischen März 2016 und seiner Festnahme rund 320 Cannabispflanzen angebaut haben. Zugleich soll er gemeinsam mit anderen Vereinsmitgliedern in Niederösterreich eine weitere Indoor-Plantage und zwei Cannabisfelder im Freien betrieben haben. Dort wurden mehr als 170 Pflanzen sichergestellt.

Weiterer Prozess steht bevor

Nun soll ihm - und sechs weiteren Vereinsmitgliedern - am 8. und 9. Juni am Landesgericht Salzburg erneut der Prozess gemacht werden. Die Anklage wirft ihm neben der Erzeugung und den Besitz von Cannabis dieses Mal auch die gewinnbringende Weitergabe von Drogen vor. Der 58-Jährige soll das abgeerntete Cannabiskraut vor allem zu Cannabisöl, aber auch zu Butter, Pralinen, Tropfen und Salben verarbeitet haben. Und das keineswegs nur zum Eigengebrauch: Laut Staatsanwaltschaft soll der Vereinsobmann die Cannabisprodukte „gewinnbringend“ an 47 Personen weiterverkauft haben. Für ein 10-Milliliter-Fläschchen Cannabisöl soll er etwa zwischen 20 und 80 Euro bekommen haben.

Weitere Vorwürfe der Staatsanwaltschaft

Dazu kommt noch der Vorwurf der Kurpfuscherei. Der 58-Jährige soll Diagnosen erstellt und Beratungen durchgeführt haben, „ohne die zur Ausübung des ärztlichen Berufs erforderliche Ausbildung erhalten zu haben.“ Ein Anklagepunkt, den sein Rechtsanwalt, der Salzburger Franz Essl, am Montag gegenüber der APA entschieden zurückwies. „Mein Mandant hat sich nie als Arzt ausgeben oder Ärzten vorbehaltene Tätigkeiten vorgenommen. Er hat nur einmal flapsig Dinge herumerzählt, die auf Empfehlungen von Doktoren beruhten.“ Zu den anderen Anklagepunkten werde sich sein Mandant teilweise geständig zeigen.

Der ehemalige Lkw-Fahrer hatte bei einem Arbeitsunfall im Jahr 2004 einen schweren Knorpel- und Bänderschaden am Fuß erlitten und leidet seitdem an chronischen Schmerzen. Es folgten drei Operationen und lange Krankenhausaufenthalte, später wurde dem Mann ein Sprunggelenksimplantat eingesetzt. Schließlich wurde er in die Invaliditätspension geschickt. Gegen die Schmerzen bekam er damals Morphium verschrieben, welches er laut eigenen Angaben nicht vertrug. 2008 begann er darum mit Cannabis zu experimentieren. „Mir war klar, dass das verboten ist. Aber es hat mir einfach geholfen“, sagte er im ersten Prozess.

Wie Anwalt Essl sagte, gehe es seinem Mandanten trotz der sehr guten Betreuung durch den Anstaltsarzt in der U-Haft derzeit gesundheitlich nicht gut. Die Behandlung mit dem Ersatzmedikament Sativex helfe nur bedingt.

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