Haftstrafen für mutmaßliche Dschihadisten

Beim Landesgericht Salzburg wurden Mittwoch zwei mutmaßliche IS-Dschihadisten aus Algerien und Marokko zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die beiden sollen zum Netzwerk der Massenmörder von Paris im November 2015 gehört haben.

Die beiden Männer - ein 26-jähriger Marokkaner und ein 41-jähriger Algerier - sollen als Kuriere und Kundschafter die Attentäter von Paris unterstützt haben. Sie sind laut Ermittlern und Staatsanwaltschaft über die Türkei, Griechenland und die Balkan-Route nach Österreich gekommen. Unter anderem wird ihnen vorgeworfen, eine Handy-SIM-Karte mit brisanten Kontaktinformationen weitergegeben zu haben. Darauf sollen sich zum Beispiel Telefonnummern von Terroristen der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) befunden haben.

Diese Daten sollen die beiden Angeklagten untereinander und mit anderen mutmaßlichen Dschihadisten ausgetauscht haben - so mit dem 29-jährigen Algerier Adel H. und dem 35-jährigen Pakistaner Muhammad U., die beide wegen Terrorverdachtes nach Frankreich ausgeliefert wurden.

mutmaßliche dschihadisten bei terrorprozess in Salzburg

ORF

Die beiden Angeklagten wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

Die beiden Angeklagten bestritten eine Beteiligung an Terrorplanungen - sie hätten mit dem selbst ernannten Islamischen Staat nie etwas zu tun gehabt, betonten sie. Ihre Verteidiger hatten deshalb Freisprüche beantragt.

Sechs und sechseinhalb Jahre Haft

Der Schöffensenat kam nach mehreren Verhandlungstagen jedoch zu dem Ergebnis, dass die Beschuldigten eine Verbindung zu Personen hatten, die dem IS nahestehen. Allerdings seien die beiden Angeklagten nicht so fest in die Struktur eingebunden gewesen wie Adel H. und Muhammad U.

Am Mittwoch verurteilte das Gericht den hauptangeklagten 26-jährigen Marokkaner zu sechs Jahren unbedingter Haft wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Der 41-jährige Algerier bekam eine Strafe von sechseinhalb Jahre Haft unbedingt - bei ihm kamen zu dem Terrorurteil auch noch Drogenbesitz und Diebstahl. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger meldeten Nichtigkeitsbeschwerde an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Entlastungzeuge untergetaucht

Das Verfahren war zuletzt im Februar vertagt worden, weil noch ein Entlastungszeuge gehört werden sollte. Der war aber unauffindbar. Dieser Zeuge - ein Marokkaner - war mit den beiden Angeklagten Ende 2015 im Flüchtlingsquartier in der ehemaligen Autobahnmeisterei in Salzburg-Liefering untergebracht gewesen. Doch der Zeuge hatte einen negativen Asylbescheid erhalten und ist seitdem untergetaucht. Deshalb war am Mittwoch ohne dessen Zeugenaussage weiterverhandelt worden.

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Lange Haftstrafen für Nordafrikaner

ORF-Redakteurin Christine Hackenbuchner berichtet von dem Prozess in Salzburg.

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