Bauarbeiter getötet: Prozess vertagt

Nach einem tödlichen Sturz eines Betrunkenen in eine Baugrube im November 2016 im Pinzgau hat sich Donnerstag ein Polier wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten müssen. Der Prozess wurde vertagt.

Dem 62-Jährigen wird vorgeworfen, er habe die Grube mangelhaft abgesichert. Der Oberösterreicher beteuerte seine Unschuld: Er sei für die Absicherung nicht verantwortlich gewesen. Der Prozess findet beim Bezirksgericht Zell am See (Pinzgau) statt.

Was geschah bei dem Unfall?

Ein 54-jähriger Pinzgauer war in den frühen Morgenstunden des 26. November auf dem Heimweg von einer Veranstaltung in Wald im Pinzgau in eine Baugrube gestürzt und auf eine Betonplatte geprallt. Er starb an seinen schweren Kopfverletzungen. Ein Arbeiter fand den Toten gegen 7.35 Uhr in der 2,8 Meter tiefen Grube. Die Baustelle befand sich ganz in der Nähe des Veranstaltungsortes und nahe der Gerlos Straße (B165).

Beschuldigter weist Vorwurf zurück

Dem Strafantrag zufolge hatte der Polier die Baugrube „bei dem von ihm durchgeführten Kontrollgang“ unzureichend abgesichert, sodass der Pinzgauer in die Grube fallen konnte. Dadurch habe der Polier das Vergehen der fahrlässigen Tötung durch Unterlassung begangen. Der Oberösterreicher beteuerte vor Strafrichterin Herlinde Oberauer seine Unschuld. Er sei für die Baustellenabsicherung nicht verantwortlich gewesen, sondern der Baustellenkoordinator, der für die Sicherheit und Aufstellung des Bauzaunes zuständig gewesen sei, wie der Verteidiger des Beschuldigten, Alexander Bosio, erläuterte.

Beschuldigter sieht sich als „Bauernopfer“

Als er die Baustelle betrat, sei diese schon mit einem Metallzaun abgesichert gewesen, so der Polier. Er sei an diesem Tag der letzte auf der Baustelle gewesen. Als er ein Loch in der Absperrung bemerkt habe, habe er dieses in Eigenkonstruktion zugemacht, in dem er eine Holzlatte auf einer Parkbank und ein rot-weißes Absperrband angebracht habe. Der Pinzgauer, der laut Obduktionsergebnis rund 2,4 Promille Alkohol im Blut hatte, ist offenbar zunächst auf der Bank eingeschlafen und dann in die Grube gefallen.

Der Polier sehe sich als „Bauernopfer“, sagte der Verteidiger. Jeder wolle die Schuld auf ihn abwälzen. Dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz zufolge sei der Baustellenkoordinator für die Sicherheit der Baustelle verantwortlich. Doch dieser habe vor der Polizei ausgesagt, dass er den Polier beauftragt habe, er solle schauen, dass alles eingehalten werde, erläuterte der Verteidiger.

Weitere Zeuge werden noch befragt

Der Polier erklärte, dass er diesen Auftrag nicht erhalten habe. Er habe mit der Baugrube auch nichts zu tun gehabt, diese sei von einer anderen Firma gemacht worden. Die Verhandlung wurde schließlich auf 1. Juni vertagt. Es sollen noch einige Bauarbeiter und der Baustellenkoordinator als Zeugen zu dem Vorfall befragt werden.