Mönchsberg: Garagenstreit vor Verwaltungsgericht

In der unendlichen Geschichte des Streits um die Erweiterung der Mönchsberggarage in Salzburg hat Donnerstag ein weiteres Kapitel begonnen. Die Anwälte der Kontrahenten Stadt und Land waren beim Landesverwaltungsgericht vorgeladen.

Um Punkt 9.00 Uhr trafen sich der Anwalt der Stadt und der Vertreter der Raumordnungsabteilung des Landes zur mündlichen Verhandlung vor dem Landesverwaltungsgericht im Stadtteil Itzling. Die Fronten seien weiter klar und hart wie eh und je, sagen Insider. Nach dem negativen Bescheid des Landes im Dezember gegen die nötige Flächenwidmung zur Erweiterung der Mönchsberggarage hatte die Stadt einen Einspruch erhoben.

Stadt überraschte mit neuer Argumentation

Die Vertreter der Stadt überraschten in der mündlichen Verhandlung mit einer neuen Argumentation: „Gegenstand des Verfahrens ist nur die Änderung des Flächenwidmungplans, nicht das Projekt“, erklärte Konrad Ferner, Anwalt der Stadt. „Wenn formal alles richtig ist und die Flächenwidmung dem Raumordnungsgesetz und dem Räumlichen Entwicklungskonzept entspricht, muss das Land als Aufsichtsbehörde die Änderung der Flächenwidmungsplanung genehmigen. Die Ausgleichsmaßnahmen werden erst bei Realisierung des Projektes relevant und haben daher jetzt die Aufsichtsbehörde nicht zu interessieren.“

Dabei sei nicht relevant, ob die Garage überhaupt gebaut werde. Dass man dem Land bereits Ausgleichsmaßnahmen wie eine Reduktion der oberirdischen Stellplätze angeboten habe, sei nur eine vorauseilende Fleißaufgabe gewesen, betonte Ferner.

Vertreter der Stadt Salzburg beim Verfahren im Landesverwaltungsgericht

ORF

Bei der Verhandlung am Donnerstag prallten die Meinungen aufeinander

„Eine fehlende Übereinstimmung des Flächenwidmungsplans mit dem Räumlichen Entwicklungskonzept ist sehr wohl ein Grund für eine Untersagung“, konterte die zuständige Referentin aus dem Büro von Raumordnungsreferentin LHStv. Astrid Rössler (Grüne). „Eine Widmung als Sonderfläche wie bei der Garage zielt natürlich auf ein konkretes Projekt ab.“ Selbstverständlich müsse man bei der Dimension des Ausbaus auch die Auswirkungen mitbeurteilen.

„Nein“ mit fehlenden Planungen begründet

Rössler hatte die negative Entscheidung des Landes damit begründet, dass weder die Reduktion der oberirdischen Parkplätze noch die Auswirkungen der Erweiterung auf den Verkehr in der Stadt ausreichend dargelegt worden seien.

Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) weist das vehement zurück. Er erhofft sich nun Schützenhilfe von der städtischen Parkgaragengesellschaft, an der auch das Land beteiligt ist. Den Verdacht von Schaden, Rössler hätte mit ihrem „Nein“ zur Garagenerweiterung Amtsmissbrauch begangen, teilte die Salzburger Staatsanwaltschaft allerdings nicht. Sie stellte das Verfahren noch im Jänner ein.

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Streit um Garagenerweiterung vor Gericht

Am Donnerstag wurde der Streit um die Genehmigung für die Erweiterung der Mönchsberggarage vor Gericht verhandelt.

Schlichtungsangebot des Richters ausgeschlagen

Wie verhärtet die Fronten sind, zeigte am Donnerstag auch ein Schlichtungsangebot des Richters. Er warnte vor einer langen Verfahrensdauer beim Zug durch die Instanzen und schlug der Stadt vor, die Forderungen der Behörde zu erfüllen. „Das Land hat Unmögliches von der Stadt verlangt, nur um uns das Projekt abzuwürgen“, entgegnete Anwalt Ferner.

Das wies Rössler scharf zurück. „Die Stadt ist während der Vorbegutachtung von den eigenen schlüssigen Vorgaben abgerückt. Am Ende ist dann ein ganz anderer Amtsbericht vorgelegt worden, als im ersten Entwurf“ - mit herunterreduzierten Maßnahmen. Das Verfahren ging am frühen Nachmittag zu Ende.

Entscheidung schriftlich in frühestens fünf Wochen

Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) ist wie Harald Preuner, schwarzer Parteichef in der Stadt Salzburg, ein Befürworter des Bauprojektes. Die Garagenerweiterung sei notwendig und auch genehmigungsfähig. Haslauer betont aber, allein seine grüne Regierungspartnerin Astrid Rössler sei in der Landesregierung dafür zuständig. Eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes ist laut Richter in frühestens fünf Wochen zu erwarten – in schriftlicher Form.

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