Die Hühner sind wieder los

Seit Samstag ist die Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. Freilandhühner dürfen damit wieder in ihr gewohntes Umfeld. Nach mehreren Fällen von Vogelgrippe wurde in Österreich eine Stallpflicht verordnet, um eine Epidemie zu verhindern.

Seit Januar mussten alle Hühner im Stall bleiben, denn die bundesweite Stallpflicht galt auch für private Hühnerhalter. Nun ist die Gefahr einer Verbreitung der Vogelgrippe vorerst gebannt, sagt Landesveterinärdirektor Josef Schöchl: „Das Risiko für die Geflügelpest ist seit Anfang März europaweit stark gesunken. In Österreich wurden nun auch seit geraumer Zeit keine toten Tiere mehr gefunden bei denen der H5N8-Virus nachgewiesen worden ist.“

Hühner wieder im Freien

ORF

Seit Samstag dürfen alle Hühner wieder in den Garten bzw. ins Gehege

„Es mussten keine Tiere notgeschlachtet werden“

In Salzburg habe sich die Stallpflicht bewährt, sagt Johann Frenkenberger von der Bezirksbauernkammer Salzburg. Man habe keinen einzigen Fall zu beklagen gehabt: „Wir mussten keine Hühner notschlachten. Europaweit mussten sechseinhalb Millionen Stück getötet werden. Das allein zeigt, welche Ausmaße es hätte annehmen können, wenn sich die Landwirte nicht an die Stallpflicht gehalten hätten.“

Hühner wieder im Freien

ORF

Gefüttert und getränkt werden müssen die Hühner weiter im Stall

Große finanzielle Schäden ausgeblieben

Dank Hühnerwintergärten konnten viele Bauern die Hühnereier weiterhin als Freilandeier deklarieren. Größere finanzielle Schäden konnten dadurch vermieden werden.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

Hühner wieder in Freiheit

Seit Samstag dürfen Hühner wieder im Freien die Sonne genießen. Die Stallpflicht ist aufgehoben worden.

Nur einige wenige Hühnerhalter nahmen es mit der Stallpflicht nicht so genau und ließen ihre Tiere zwar eingezäunt aber dennoch ins Freie - mehr dazu in: Stallpflicht für Hühner teilweise missachtet (salzburg.ORF.at; 13.3.2017).

Sicherheitsmaßnahmen gelten weiterhin

Aber auch wenn die Hühner nun wieder freigelassen werden dürfen, hat sich das Thema Vogelgrippe, noch nicht erledigt, warnt Landesveterinärdirektor Josef Schöchl. Hausgeflügel dürfe weiterhin nicht im Freien gefüttert und getränkt werden. So soll verhindert werden, dass die Tiere durch Kot von infizierten Wildvögeln doch noch an der Vogelgrippe verenden. Dazu müssen tote Wildvögel weiterhin eingesendet werden und auch die Hygiene-Maßnahmen beibehalten werden, so Schöchl.

Links: