Weiter Freilandeier aus Hühnerwintergarten

Wenn Hühner einen überdachten und abgesicherten Auslauf im Freien haben, dann dürfen ihre Eier weiter in der hochwertigen Freiland-Kategorie verkauft werden. Diese Sonderregelung der EU wurde nun in Salzburg für ganz Österreich bekanntgegeben.

Für das ganze Bundesgebiet gilt ab sofort: Wenn ein Bauer eine Art Wintergarten für seine Hennen hat, dann können die Landwirte die Eier auch weiterhin voll in der Freilandkategorie vermarkten, sagte Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter (ÖVP) bei einem Besuch in Salzburg.

Es gehe darum, „die Möglichkeit zu schaffen, dass die Tiere einen überdachten Außenauslauf haben, wo im Prinzip eine Wand nur mit Gitter versehen wird. Es muss ein Außenklima geben. Und für die Hühner müssen Scharrvorrichtungen auf dem Boden eingebaut sein.“

Hühner hinter Gitter

ORF

Ein Gitter soll für Außenklima sorgen.

Salzburger Flachgau als erster Bezirk

Der Salzburger Flachgau ist der erste Bezirk in Österreich, in dem am Samstag die zwölfwöchige Frist für Freilandeier abläuft. Im übrigen Österreich ist die Stallpflicht von Geflügel erst im Jänner verordnet worden, die Frist endet daher erst im April. Nach Ablaufen der EU-Frist müssten im Flachgau künftig Freilandeier als Eier aus Bodenhaltung vermarktet werden - mehr dazu in Vogelgrippe: Bald keine Freilandeier mehr? (salzburg.ORF.at; 8.2.2017).

Rupprechter: Regelung mit EU-Kommission abgeklärt

Sind die Bedingungen der EU erfüllt, können die Eier laut Rupprechter weiterhin als Freilandeier vermarktet werden. Diese Regelung sei EU-rechtskonform, so der Landwirtschaftsminister: „Das haben wir auch mit der Kommission so geklärt.“

Derartige Hühnerwintergärten sind bereits weit verbreitet. Etwa die Hälfte der Hühnerbauer hat einen solchen Wintergarten für ihre Legehennen. Die Hühner haben dabei einen Auslauf ins Freie, wenn auch nur einen Kleinen. Die Sonderregelung betrifft in Österreich 700.000 Biolegehennen und 1,4 Millionen konventionelle Freilandhennen. Zumindest bis Mai soll die neue Frist gelten. Ohne dieser Ausnahme würden Hühnerbauern pro Freilandei vier Cent verlieren. Ein Bauer mit 2.000 Legehennen, der normalerweise Freilandhaltung betreibt, würde dadurch am Tag mindestens 80 Euro weniger einnehmen.

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