Liberalere U-Haft für Jugendliche

Noch ist unklar, ob ein 15-Jähriger nach einer Messerdrohung gegen Betreuer in Hallein (Tennengau) in Untersuchungshaft muss. Seit einer Gesetzesänderung von Anfang 2016 gibt es für junge Leute eine deutlich liberalere Regelung, wenn sie in U-Haft kommen.

Junge Untersuchungshäftlinge würden auch deutlich früher aus der Untersuchungshaft entlassen, beobachten Bewährungshelfer vom Salzburger Verein Neustart. Das soll laut den Experten verhindern, dass straffällige Jugendliche durch längere Aufenthalte im Gefängnis noch weiter auf die schiefe Bahn kommen. Das sei das Ziel der Neuregelung, die seit gut einem Jahr gilt.

Vertrauenspersonen können helfen

Wenn Jugendliche nach einer Straftat - wie der gefährlichen Drohung in einer betreuten Halleiner Wohngemeinschaft - in die Justizanstalt kommen, dann gebe es viele Bemühungen, sie da wieder herauszuholen, so die Fachleute. Wenn ein Richter die Untersuchungshaft verhängt, dann könne ein mutmaßlicher Straftäter seine Vertrauenspersonen wie Angehörige, Freunde, Lehrer oder Sporttrainer als Helfer nominieren.

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Wiedergutmachung steht im Vordergrund

ORF-Redakteur Peter-Paul Hahnl hat sich bei Justiz und Bewährungshilfe erkundigt, wie es die U-Haft bei Jugendlichen gehandhabt wird.

Richter setzen oft auf Vertrauensleute

Die Vertrauensleute setzen sich dann zusammen und erarbeiten ein Konzept, wie man den Verdächtigen betreuen könnte. Das wird dann einem Richter vorgelegt. Dieser habe dann bisher meistens auf eine Verlängerung der Untersuchungshaft verzichtet, sagt Hannes Bernegger vom Verein Neustart Salzburg: „Es hat im ersten Jahr sehr gut funktioniert. Wir hatten 25 Sozialnetzkonferenzen. Davon sind 20 so positiv verlaufen, dass die Jugendlichen meistens nach 14 Tagen enthaftet werden konnten – mit Bewährungshilfe.“

Mord im Lehener Park

Allerdings sei die Zahl von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Untersuchungshaft im Vorjahr in Salzburg ungewöhnlich hoch gewesen, sagt Bernegger. Dass man auf insgesamt 25 gekommen ist, liege an dem Mord bzw. der Messerstecherei samt Massenschlägerei zwischen Afghanen und Türken im Lehener Park in der Stadt Salzburg. Denn hier war der Großteil der Verurteilten jung.

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