Fußfesseln als Erfolgsgeschichte

Bei ihrer Einführung vor sieben Jahren waren die Bedenken groß. Heute sprechen Bewährungshelfer und Spezialisten des Strafvollzugs von einer Erfolgsgeschichte - auch der Salzburger Gefängnisdirektor.

Fußfessel Fuß Justiz

ORF

Wesentliches Element einer Fußfessel ist der GPS-Sender, der den Justizbehörden jederzeit den Standort der verurteilten Person „verrät“. Verbotene Zonen können mit automatischen Alarmsystemen markiert werden etc. Auch die unerlaubte Abnahme einer Fußfessel löst Alarm aus

4.100 Menschen haben bisher in Österreich ihre Haft mit Fußfessel im Hausarrest verbüßt. „Nur“ 300 mussten wieder ins Gefängnis, weil sie ihren Arbeitsplatz verloren haben oder gegen strenge Alkoholauflagen verstoßen haben. Die wenigsten sind laut Justizbehörden mit der Fußfessel wieder straffällig geworden.

Vielerlei Auflagen

195 Menschen verbüßen derzeit in der Salzburger Justizanstalt in Puch (Tennengau) ihre Haftstrafen. Wer weniger als zwölf Monate abzubüßen hat – egal, ob Reststrafe oder laut Strafurteil - ist potenzieller Kandidat für eine Fußfessel, sagt Dietmar Knebel, Leiter der Justizanstalt Salzburg: „Laut Gesetz brauchen die Kandidaten eine geeignete Unterkunft. Es muss der Lebensunterhalt gesichert sein. Das muss keine Beschäftigung sein. Man kann auch an einen Studenten denken, der einen geregelten Tagesablauf hat und von den Eltern betreut wird. Es muss einfach eine geregelte Tagesstruktur vorhanden sein.“

Aktuell tragen in Salzburg ein gutes Dutzend Verurteilter die Fußfessel, seit der Einführung waren es 259 Männer und Frauen. Sie müssen ein strenges Tagesprogramm einhalten. Zum Beispiel ein spontaner Spaziergang durch die Stadt wäre verboten. Dazu gibt es weitere Auflagen, sagt Knebel: „Die können vielschichtig sein. Zum Beispiel können verschiedene Lokalitäten und Plätze verboten sein. Es können auch Alkohol- und Harnkontrollen durchgeführt werden müssen, wenn jemand drogensüchtig war.“

Verurteilte Frau erzählt Details

Eine verurteilte Frau mit Fußfessel erzählt beim ORF-Lokalaugenschein in Anwesenheit ihrer Bewährungshelferin: „Als ich in Haft gekommen bin, war das wie eine Bombe. Ich hatte eine große Krise. Wir haben dann den Antrag auf Fußfessel gestellt, das ist mir dann recht schnell bewilligt worden. Beim Anlegen war das irgendwie sehr entspannt. Die Richterin hat mir erklärt, was ich tun darf, was nicht. Schwierig war, dass ich nicht einfach rausgehen darf. Deshalb ist auch die Fußfessel sehr wohl eine Strafe. Man ist total eingeschränkt. Aber ich bin froh, dass es diese Möglichkeit gibt. Ich hätte sonst alles verloren, meine Arbeit, meine Wohnung - alles.“

„Für manche ist der Freigang besser“

Die Erfahrungen der meisten Beteiligten sind ähnlich - und meistens positiv, betont der Bewährungshelfer vom Verein Neustart:

„Sie behalten Arbeitsplatz, Wohnung und familiäre Kontakte. In der Haft würden in der Regel Bedingungen herrschen, die zur Schädigung der Menschen führt. Die Auflagen für Fußfesseln sind nicht immer einfach. Manche schaffen das nicht, und für die ist es besser, wenn sie in Haft gehen und täglich als Freigänger draußen in eine Arbeit gehen. Sie dürfen auch am Wochenende ausgehen. Das darf ein Fußfesselträger alles nicht.“

Vielleicht spielt es auch eine Rolle, dass jeder Verurteilte für seine Fußfessel 22 Euro pro Tag zahlen muss. Dass es einkommensabhängige Staffelungen gibt, das dürften viele Betroffene gar nicht wissen.

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„Überwiegend eine Erfolgsgeschichte“

ORF-Redakteur Reinhard Grabher hat sich bei Experten über die Erfahrungen mit Fußfesseln erkundigt.