Parteienförderung: Reform nach Doppelzahlung

Nachdem das Land Salzburg durch einen Rechtsstreit die Parteienförderung für die Ex-Freiheitlichen doppelt auszahlen musste, wird jetzt mit einem neuen Gesetz diese Lücke gestopft. Die Landesregierung einigte sich am Montag.

Anlass für die Gesetzesnovelle ist der Streit zwischen der Salzburger FPÖ und der Freien Partei Salzburg (FPS) um die Parteienförderung. Nach dem Hinauswurf von Ex-FPÖ-Langzeitobmann Karl Schnell und dessen FPS-Gründung entschied der Verfassungsgerichtshof (VfGH), dass die FPS für 2015 und 2016 zu Unrecht rund 950.000 Euro Förderung vom Land bekommen hatte. Dieses Geld stehe stattdessen der FPÖ zu. Zurückzahlen musste die Schnell-Partei die Subvention aber nicht, der Bescheid war bereits rechtskräftig. Mehr dazu in FPÖ-FPS: Förderung für beide Parteien? (salzburg.ORF.at; 28.10.2016).

Reduzierte Förderung bei weniger Abgeordneten

Um eine Wiederholung dieses Falls zu vermeiden, einigte sich die Landesregierung am Montag auf eine Gesetzesreform: Demnach kann die gesamte Parteienförderung - der Sockelbetrag plus die Steigerungsbeträge pro Landtagsabgeordnetem - nur noch jene Partei erhalten, die auch bei der Landtagswahl kandidierte. Scheiden während der Gesetzgebungsperiode einzelne Abgeordnete aus der Partei aus, reduzieren sich einzelne Steigerungsbeträge dementsprechend, betonte der grüne Landesgeschäftsführer Rudi Hemetsberger - einer der Partner der Regierungskoalition im Land.

„Während der Legislaturperiode neu entstehende Parteien erhalten nur noch eine Basisförderung in Form des sogenannten Sockelbetrages“, so Hemetsberger. „Im Gegensatz zum Vorschlag der FPS besteht bei dieser Lösung auch nicht die Gefahr einer möglichen Doppelförderung bei einer neuerlichen Anfechtung, wie sie von der FPÖ bereits angekündigt wurde.“

ÖVP: Parteienstreit nicht auf Kosten der Steuerzahler

Der freiheitliche Parteienstreit werde durch die „transparente und nachvollziehbare Regelung“ nicht auf Kosten der Steuerzahler ausgetragen, betonte auch ÖVP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Mayer. Die nun getroffene Lösung soll am Mittwoch im Landtagsausschuss beschlossen werden. Durch die neue Regelung würden auch allfällige Bemühungen hintangehalten, aus fördertechnischen Gründen auf „Mandatarwerbung“ zu gehen, sagte der Landtagsabgeordnete.

Im aktuellen Fall bedeute das, dass die FPÖ nicht mehr für sechs Abgeordnete Parteienförderung kassieren könne, obwohl sie nur mehr eine Mandatarin im Landtag hat, erläuterte Mayer. Auch für die FPS entfalle der Anspruch auf die Steigerungsbeträge, weil die FPS zwar fünf Mandatare im Landtag stelle, sie aber nicht als Partei bei der letzten Wahl kandidiert habe. „Mit der Regelung kann aber auch das Team Stronach, das mittlerweile nur mehr aus einem Abgeordneten besteht, nicht mehr für drei Mandatare Parteienförderung lukrieren“, erklärte Mayer. Mit der neuen Regelung würden Doppel- und Mehrfachförderungen unterbunden und 900.000 Euro eingespart.

Antrag der FPS abgeändert

Der Antrag der FPS, der eine Verschiebung der Parteienförderung von der FPÖ zur FPS vorsehe, sei ebenfalls keine Alternative, so Hemetsberger: „Eine erneute erfolgreiche Anfechtung hätte nämlich zur Folge, dass die Parteienförderung an beide Parteien auszuzahlen wäre.“ Der Antrag sei deshalb abgeändert worden.

Die FPS wollte durchsetzen, dass Abgeordnete auch in Zukunft den Anspruch auf Parteienförderung nicht verlieren, wenn sie die Partei wechseln. Die FPÖ sprach sich dagegen aus. Den Steuerzahlern drohe dadurch in den nächsten eineinhalb Jahren ein finanzieller Schaden von 1,2 Mio. Euro, wurde betont - mehr dazu in FPÖ und TS gegen geplantes Parteiengesetz (salzburg.ORF.at; 13.1.2017).

Dem jetzt vorliegenden Entwurf der Landesregierung werde die FPS zustimmen, kündigte Karl Schnell am Dienstag an: „Wir wollen nicht, dass der Steuerzahler zum Handkuss kommt. Die FPÖ wollte ja für eine Abgeordnete das Geld von sechs kassieren. Der jetzige Beschluss ist zwar ein finanzieller Nachteil für uns, aber wir werden uns auch ohne Geld für unser Land und unsere Menschen einsetzen."

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