„Bettelmönche“ wegen Betrugs verurteilt

Beim Salzburger Landesgericht sind am Mittwoch zwei „Bettelmönche“ zu jeweils zehn Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. Sie hatten Spender um Wechselgeld betrogen und für Glücksbringer überhöhte Beträge kassiert.

Die Chinesen im Alter von 50 und 39 Jahren bekannten sich am Mittwoch bei einem Prozess in Salzburg zum Vorwurf des gewerbsmäßig schweren Betruges mit einem 5.000 Euro übersteigenden Schaden nicht schuldig.

Bettelmönche vor Gericht

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Die beiden Angeklagten bekannten sich nicht schuldig

Die Staatsanwaltschaft nahm einen Tatzeitraum von 1. März bis 14. Oktober 2016 an. 21 Personen wurden als Opfer namentlich dokumentiert. Es handelte sich dabei vor allem um Frauen im Alter von 35 bis 60 Jahren. In einem Hotelzimmer in Salzburg, in dem die Beschuldigten nächtigten, entdeckten Polizisten im Oktober Tausende Kettchen und Glücksbringer. Sichergestellt wurden zudem rund 10.000 Euro in bar und drei Mönchskutten. Das Duo wurde am 14. Oktober in Salzburg festgenommen und dann in U-Haft genommen.

Glücksbringer

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Solche Anhänger verkauften die Mönche unter anderem

Zeugin schilderte Begegnung mit Angeklagtem

Eine Zeugin schilderte am Mittwoch Strafrichter Christian Hochhauser bei der Verhandlung am Landesgericht Salzburg ihre Begegnung mit dem 50-jährigen Angeklagten, als sie mit ihrer Tochter im Oktober in der Stadt unterwegs war. „Er ist auf uns zugekommen. Wir haben ein Plakettchen und ein Armketterl bekommen. Er hat auf Englisch um eine Spende gebeten. Ich sagte fünf Euro für beide.“ Sie habe kein Kleingeld gehabt, der Mann habe auf den 50-Euro-Schein in ihrem Geldtascherl gedeutet und „Change“ gesagt. „Ich habe nur 20 Euro zurückbekommen, dann ist der davon gewesen“, erzählte die Frau.

Angeklagte beteuern, tatsächlich Mönche zu sein

Die beiden bisher unbescholtenen Angeklagten beteuerten, tatsächlich Mönche zu sein, in einem Tempel in China zu wohnen und als Touristen nach Europa zum „Sightseeing“ gekommen zu sein. Ihr Einkommen als Mönche falle bescheiden aus, die Tausende Euro hätten sie von Verwandten für die Reise erhalten. Außerdem würden ihnen Leute Geld geben, damit sie für diese Menschen „gute Taten“ vollbringen.

Die Beschuldigten beteuerten auch, kein Wort Englisch sprechen zu können. Dass er Geld von der Salzburgerin mit dem Kind annahm, stritt der 50-jährige Angeklagte zwar nicht ab. „Ich hatte keine Betrugsabsichten. Wenn jemand 50 Euro hergibt und ich 20 Euro herausgebe und derjenige dann nichts weiter sagt, nehme ich das als Einverständnis an“, rechtfertigte er sich. Die Männer gaben an, sich einander erst auf der Fahrt nach Salzburg kennengelernt und nur zufällig gemeinsam ein Hotelzimmer gebucht zu haben.

Auch in Deutschland in Erscheinung getreten

Einem Interpol-Bericht zufolge sind die beiden Angeklagten schon in Deutschland als „Bettelmönche“ in Erscheinung getreten, wie der Richter erläuterte. Der 39-Jährige, der in Deutschland auch wegen Ordnungswidrigkeiten vermerkt ist, erklärte, er habe dort mit geschlossenen Augen auf der Straße gebetet, aber nicht gebettelt und auch kein Geld erhalten.

Einige Chinesen hätten ihm aber Münzen auf den Boden geworfen. Und in sein Heftchen habe er die „guten Taten“ eingetragen, also die Namen, Adressen und Beträge der Geldgeber notiert. „Das Heftchen diente nur buddhistisch-religiösen Zwecken.“ Die beiden Angeklagten wurden schließlich wegen gewerbsmäßigen Betruges jeweils zu einer teilbedingten Haftstrafe von zehn Monaten, davon zwei Monate unbedingt verurteilt. Den unbedingten Strafanteil haben die Angeklagten bereits in der Untersuchungshaft abgesessen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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„Bettelmönche“ wegen Betrugs verurteilt

Beim Salzburger Landesgericht sind am Mittwoch zwei „Bettelmönche“ zu jeweils zehn Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden.