Pickerl gegen Gatterjagd: Staatsanwalt ermittelt

Eine anonyme Plakataktion gegen die Gatterjagden eines Salzburger Unternehmers hat nun die Staatsanwaltschaft aktiv werden lassen. Es wird wegen schwerer Sachbeschädigung gegen mehrere Personen ermittelt.

Auf den Plakaten wurde auf sehr untergriffige und beleidigende Weise gegen diese Gatterjagd in der Antheringer Au (Flachgau) protestiert - aufgeklebt wurden die Pickerl auf Mistkübel, Poller, Laternen, Verkehrszeichen und Regenrinnen.

Sachschaden von über 5.000 Euro

„Von Mitte Mai bis Ende Juni sind im Stadtgebiet von Salzburg und in Bergheim (Flachgau) durch eine Vielzahl von Plakatierungen zum Thema Gatterjagd fremde Sachen beschädigt worden“, erklärte Staatsanwalt Robert Holzleitner am Dienstag. Es sei von einem Sachschaden von über 5.000 Euro auszugehen, deshalb werde wegen schwerer Sachbeschädigung ermittelt. „Die genaue Schadenssumme ist nicht bekannt.“

Namen von beschuldigten Personen nannte der Mediensprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber der APA nicht. Es handle sich um ein nicht öffentliches Ermittlungsverfahren, deshalb könne er dazu nichts sagen, erklärte Holzleitner. Zudem seien die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.

Tierschützer demonstrierten gegen Gatterjagd

Die Botschaft auf den Stickern samt Konterfei des Unternehmers (Überschrift: „Wanted“) war unmissverständlich: „Der Verdächtige betreibt im Norden von Salzburg ein Jagdgatter, in dem er Hunderte Wildschweine züchtet. Etwa 400 dieser handzahmen Tiere werden jährlich im umzäunten Gelände von Jagdhunden gehetzt und von Jagdgästen beschossen.“ Ein Spektakel - so der Text am Aufkleber weiter - das lediglich der Lustbefriedigung einiger Perverser diene.

Ein Name einer Organisation fand sich auf den Pickerln nicht. Tierschützer vom Verein gegen Tierfabriken (VGT) hatten heuer mehrmals gegen Gatterjagden demonstriert, mitunter vor dem Jagdgatter bei Anthering, vor dem Amt der Salzburger Landesregierung, in der Salzburger Innenstadt und auch vor dem Wohnsitz des Unternehmers in Grödig (Flachgau). Der VGT bezeichnet die Gatterjagd als Tierquälerei und fordert deshalb ein Gatterjagdverbot.

Wildschweine in der Antheringer Au

ORF

Der VGT bezeichnet die Gatterjagd in der Antheringer Au als Tierquälerei

Zwei Frauen von der Polizei aufgegriffen

Nachdem in der Nacht auf 23. Juni zwei Frauen in der Stadt Salzburg wegen der Pickerl-Aktion von der Polizei aufgegriffen und einvernommen wurden, nahm VGT-Obmann Martin Balluch tags darauf in einer Aussendung dazu Stellung. „Es ist unfassbar, wie uns die Polizei ständig zu kriminalisieren versucht.“ Es gehe hier um Pickerl mit einer Tierschutzbotschaft, die offenbar an Straßenlampen befestigt wurden. „Selbst die Polizei gibt zu, dass diese leicht und ohne Rückstände abzuziehen sind, also keinerlei Sachschaden verursacht haben.“ Dennoch seien diese beiden jungen Frauen wie Schwerverbrecherinnen festgenommen und sechs Stunden lang festgehalten worden, kritisierte Balluch.

Den zwei Frauen sei suggeriert worden, dass es im VGT eine kriminelle Vereinigung unter seiner Führung gebe, diese Vorwürfe seien falsch, so Balluch. Er stellte die Frage, ob nun mit einer Neuauflage des Tierschutzprozesses zu rechnen sei. Gegen Balluch und andere Tierschützer waren wegen ihrer Aktivitäten im Jahr 2006 Ermittlungen aufgenommen worden, im Mai 2008 kamen zehn Tierschutzaktivisten vorübergehend in U-Haft.

Im März 2010 begann der Prozess in Wiener Neustadt, der für die 13 Angeklagten im Mai 2011 mit Freisprüchen vom Vorwurf der Beteiligung an einer kriminellen Organisation nach Paragraf 278 StGB endete. 2013 hob das OLG fünf Freisprüche in Bezug auf Nötigung, Sachbeschädigung, Tierquälerei und Widerstand gegen die Staatsgewalt auf, im zweiten Rechtsgang wurden die fünf Beschuldigten auch von diesen Vorwürfen rechtskräftig freigesprochen.

Lange Vorgeschichte

Zurück zum Schauplatz Salzburg: Eine Wildschweinjagd in dem privaten Gatter bei Anthering am 15. Dezember 2015 hatte zu einer Reihe gegenseitiger Anzeigen geführt. Die Tierschützer hatten drei Anzeigen wegen Tierquälerei, Sachbeschädigung und Nötigung eingebracht. Auch der Unternehmer setzte sich juristisch zur Wehr und brachte Anzeigen wegen Verleumdung, Rufschädigung und Besitzstörung ein.

Wie der Sprecher der Salzburger Staatsanwaltschaft im Juni gegenüber der APA erklärte, führten diese Anzeigen zu keinen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Am Zivilrechtsweg sind die juristischen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Kontrahenten aber noch nicht beendet.

Link: