Mann erstochen: Angeklagter plädiert auf Notwehr

Im Salzburger Prozess um eine Massenschlägerei und einen tödlichen Streit im Lehener Park wurde Dienstag der 16-jährige Hauptbeschuldigte einvernommen. Der Afghane, dem Mord durch Messerstich an einem 50-jährigen Türken angelastet wird, verweist auf Notwehr.

Er habe Angst bekommen, weil ihn der Türke angreifen habe wollen, sagte der Angeklagte am Dienstag dem Gericht zu den Geschehnissen am 22. Septembe 2015. Zu seiner Verteidigung habe er mit dem Messer herumgefuchtelt, dabei habe er den Mann „unbeabsichtigt am Rücken getroffen“, rechtfertigte sich der Teenager. Laut Anklage soll der junge Afghane die Tötung des 50-Jährigen allerdings in Kauf genommen haben. Laut Ermittlern kam der Messerstich von hinten.

Bruststiche: „Ich war das nicht“

Die vorsitzende Richterin des erweiterten Schöffensenates am Landesgericht Salzburg, Bettina Maxones-Kurkowski, gab genau das zu bedenken, dass das Opfer aufgrund des Stiches in den Rücken gestorben sei. Auf ihre Frage, woher die Stich- und Schnittverletzungen im Brustbereich des Opfers rührten, antwortet der Beschuldigte: „Ich war das nicht.“

Vorgeschichte

An jenem 22. September war es im Lehener Park zwischen zwei rivalisierenden Gruppen - eine stammte aus Afghanistan, die andere aus der Türkei - zu einem heftigen Streit gekommen. Im Zuge der Schlägerei soll der 16-jähriger Afghane den 50-jährigen Türken erstochen haben.

Der Prozess startete im Mai gegen insgesamt zwölf Männer zwischen 16 und 37 Jahren. Vier Männer, die zur türkischen Gruppe gehörten, wurden am 23. Juni wegen Raufhandels zu bedingten Strafen zwischen sechs und drei Monaten nicht rechtskräftig verurteilt. Der Prozess wird kommenden Donnerstag fortgesetzt.

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