„Minderjährige haben keine Unterhaltspflicht“

Ein Kind hat keine Unterhaltspflicht für die eigene Mutter. Das hat nun der Verwaltungsgerichtshof klargestellt, nachdem eine Salzburgerin mit Unterstützung der Arbeiterkammer (AK) vor Gericht gezogen war.

Das Land Salzburg hatte ihr keine Unterstützung aus der Mindestsicherung gewährt, weil der Sohn 6.000 Euro auf einem Bausparvertrag liegen hatte. Nun bekam die Frau recht.

Bereits 2012 hatte sich die Mutter von zwei Kindern (acht und 13 Jahre) an die AK gewandt, weil ihr Antrag auf eine Aufstockung ihres Einkommens aus Mitteln der Mindestsicherung abgewiesen worden war und sie nicht wusste, wie sie ihren Lebensunterhalt sichern kann. Denn trotz Teilzeit-Arbeit als Pflegehilfe reichte das Geld nach der Trennung vom Vater der Kinder nicht für Lebensunterhalt und Miete.

Land lehnte Unterstützung ab

Das Land begründete die Ablehnung damit, dass der Sohn ein Vermögen über dem Freibetrag von 4.188 Euro besitze. Die Familie müsse dieses aufbrauchen, bevor Mindestsicherung bezogen werden könne. Konkret ging es um eine beitragsfrei gestellte Sparpolizze und einen prämienfreigestellten Bausparvertrag mit einem Gesamtwert von 6.000 Euro. Gedacht war dieses Geld für die Ausbildung.

Die AK übernahm den Rechtsschutz und eine Klage wurde eingebracht. Nach mehr als drei Jahren Rechtsstreit ist nun der Verwaltungsgerichtshof der Argumentation der Arbeiterkammer Salzburg gefolgt: Das Vermögen eines Kindes darf nicht zur Deckung des Bedarfs der gesamten Familie herangezogen werden. Der ablehnende Bescheid des Landes Salzburg wurde aufgehoben.

AK: „Betroffene sollen sich umfassend informieren“

„Minderjährige Kinder müssen keinen Unterhalt an ihre Eltern leisten. Jetzt haben Menschen, die voll oder teilweise auf Mindestsicherung angewiesen sind, in diesem Bereich Rechtssicherheit“, so AK-Sozialrechtsexpertin Eva Stöckl am Freitag in einer Aussendung.

Laut Stöckl gibt es eine große Dunkelziffer von armutsbedrohten oder tatsächlich armen Menschen, die aus Scham oder wegen Unkenntnis auf Unterstützungsleistungen verzichten, die ihnen zustehen. „Informieren Sie sich bei der Arbeiterkammer oder anderen sozialen Einrichtungen über Ihre Rechte und lassen sie ihre Bescheide zur Mindestsicherung überprüfen. Dieser Fall zeigt deutlich, dass manche Entscheidungen nicht richtig sind“, betont die Expertin.