Mitbewohner vergewaltigt: Prozess vertagt
Die 18-Jährigen sollen im März in Abtenau einen weiteren, gleichaltrigen Afghanen laut Anklage zu den sexuellen Handlungen gezwungen haben. Zwei der drei Angeklagten sitzen deshalb seitdem in Untersuchungshaft. Sie sollen ihr Opfer in eine Höhle gelockt haben - mit dem Vorwand, man würde Abschied feiern, weil einer von ihnen nach Afghanistan zurückgeht. Die Übergriffe sollen sich am darauf folgenden Tag in der Unterkunft fortgesetzt haben.
ORF
„Entweder du ziehst dich aus oder du bist tot“, sollen die Angeklagten laut Anklage dem Burschen unter Schlägen und Vorhalten einer Glasscherbe angedroht haben. Falls er den Vorfall anzeige, würden sie ihn nochmals vergewaltigen und dann umbringen, sollen sie ihm noch angedroht haben. Trotzdem erstattete der 18-jährige Afghane eine Woche später bei der Polizei Anzeige.
Angeklagte: Sex war freiwillig
Der Sex sei freiwillig und gegen jeweils zehn Euro erfolgt, behaupteten die drei Angeklagten unisono bei dem Prozess. Der Erstangeklagte sagte zur Richterin, dass sie in der Nacht auf 2. März Alkohol getrunken hätten. Dann sei es zu dem Anal- und Oralverkehr gekommen. Das Opfer habe gemeint, für zehn Euro pro Person für Sexualverkehr zur Verfügung zu stehen, sagte der Hauptangeklagte: „Wir haben zwei Flaschen Wein mitgehabt. Ich war betrunken, deshalb habe ich eingewilligt. Dann war der nächste dran. Jeder hat nach seinem Akt das Geld sofort bezahlt.“ Sie seien alle miteinander befreundet gewesen und hätten sich öfters in der Höhle zum Trinken versammelt.
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Vergewaltigungsprozess gegen Asylwerber
Drei afghanische Asylwerber standen am Dienstag vor Gericht, weil sie einen 18-jährigen Afghanen vergewaltigt haben sollen.
Dienstagnachmittag vertagte die Richterin den Prozess. Es sollen noch weitere Zeugen gehört werden. Den drei 18-Jährigen drohen wegen Vergewaltigung und schwerer Nötigung bis zu zehn Jahren Haft.