Registrierkassen: Grenze auf 30.000 erhöht

Am Dienstag hat der Ministerrat die Umsatzgrenze für Unternehmen, die außerhalb fester Räume wirtschaften, auf 30.000 Euro angehoben. Almbauern und gemeinnützige Vereine profitieren von diesem Beschluss.

Bislang war die Umsatzgrenze für den Almausschank mit 15.000 Euro limitiert. Almbauern, die mehr als 15.000 Euro einnahmen, waren von der Registrierkassenpflicht betroffen. Am Dienstag hob der Ministerrat die Umsatzgrenze auf 30.000 Euro an. Bis zu diesem Betrag ist die Almwirtschaft jetzt von der verpflichtenden Registrierkasse ausgenommen.

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Registrierkassenpflicht nicht für alle

ORF-Redakteur Karl Kern berichtet über die Zugeständnisse für Hüttenwirte und Almbauern.

Almbauern sind erleichtert

Salzburgs Almbauern reagierten mit großer Erleichterung auf den Beschluss vom Dienstag. Von diesem neuen Umsatzlimit sind zahlreiche der rund 1.500 Almen in Salzburg betroffen. „Für uns ist es einfach wichtig, dass ein großer Teil dieses Bürokratieaufwandes wegfällt. Wir wollen die traditionelle Almwirtschaft weiterhin betreiben, das wird auch von der Bevölkerung und den Gästen gewünscht“, sagt Silvester Gfrerer, Almensprecher aus Großarl.

Auch Vereine in Kalte-Händel Regelung berücksichtigt

Die beschlossenen Erleichterungen kommen auch den Veranstaltern von Vereinsfesten gelegen. So gilt durch den neuen Beschluss beispielweise für ein dreitägiges Feuerwehrfest keine Registrierkassenpflicht mehr.

Politik: wichtiger Schritt für Almbauern und Vereine

Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) ist mit der Entscheidung des Ministerrats zufrieden. Dem Beschluss vom Dienstag war ein Sturmlauf von Organisationen und Branchenvertretern vorausgegangen. Auch die Landeshauptleute unter dem Vorsitz des Salzburger Landeshauptmanns hatten sich massiv für Änderungen in der Registrierkassenpflicht ausgesprochen.

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