Prozess: Ex-FA-Obmann bestreitet Verhetzung

Der Ex-Obmann des Freiheitlichen Akademikerverbandes (FA) Salzburg hat am Montag vor Gericht bestritten, dass er mit rassistischen Texten auf der Webseite des Verbandes Verhetzung betrieben habe. Der Prozess wurde vertagt.

Der 70-jährige pensionierte Psychologe Wolfgang Caspart beteuerte seine Unschuld. Die Zeilen würden nicht von ihm stammen. Sein ursprünglicher Text sei entweder durch einen Hacker oder durch das versehentliche Hineinkopieren eines Leserkommentars verändert worden, mutmaßte der 70-Jährige. So könnte sein, dass ihm selbst beim Bearbeiten von Lesermeinungen, die per Mail einlangten, ein Missgeschick unterlaufen sei, in dem er den Kommentar eigentlich löschen habe wollen, ihn aber irrtümlicherweise kopiert und in den redaktionellen Teil auf die Website gestellt habe.

Der 70-Jährige war im inkriminierten Tatzeitraum August bis September 2015 Vorsitzender des Freiheitlichen Akademikerverbandes Salzburg - und damit auch alleiniger Administrator der Internetseite des Verbandes. Seit 14 Tagen hat er diese Funktion nicht mehr inne. Der Beschuldigte ist selbst gerichtlich beeideter Sachverständiger.

Anklage wegen rassistischer Parolen

Stein des Anstoßes ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft ein Beitrag auf der Website des Akademikerverbandes unter dem Titel „Phasenplan für eine nachhaltige Rückwanderungspolitik“. Darin war von „Millionen Neger“ die Rede, die nach Europa drängen würden, und von „Arbeitslager“ für Ausweislose und Abzuschiebende.

Konkret war folgendes zu lesen: „Millionen Neger wollen selbst aus Afrika weg, nach Europa, wo alles hier gratis und ohne Arbeit zu erhalten ist. Sie flüchten vor sich selbst, sie bringen ihr Unwissen, ihr Analphabetentum, ihren Haß (sic) und Streit unter sich und ihren Haß auf uns Weiße nach Europa mit und Europa wird spätestens in 50 Jahren im Chaos und Sumpf enden, wie wir es heute in Südafrika sehen.“

FPÖ akademikerverband fpö neger

ORF / Screenshot

Um diesen Text geht es beim Prozess

Welle der Empörung, auch bei FPÖ

Auf der Internetseite wurde auch die Errichtung von „Arbeitslagern“ vorgeschlagen. „Abzuschiebende haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe und sind bis zu ihrer faktischen Abschiebung in Arbeitslagern unterzubringen.“ Auch „Ausweislose“ seien „in ein Arbeitslager“ zu verbringen, „bis sich die entsprechenden Zuständigkeiten geklärt haben und eine Abschiebung möglich ist“. Die Textpassagen sorgten für Aufregung in den sozialen Netzwerken und lösten auch eine Welle der Empörung quer durch die politischen Parteien aus. Auch die FPÖ Salzburg distanzierte sich davon.

„Text seit 2004 auf der Website“

Die Hacker-Variante halte er für die wahrscheinlichere, meinte der Beschuldigte bei dem Prozess. Der Text über den Phasenplan sei seit 2004/05 auf der Homepage gestanden. Die inhaltliche Veränderung sei ihm erst dann aufgefallen, als durch einen Screenshot eines Journalisten eine Aufregung in den Medien ausgelöst worden sei: „Im August letzten Jahres stand das in allen Zeitungen. Das war ein echter Shitstorm.“

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Verhetzungsprozess gestartet

Am Landesgericht hat der Prozess wegen Verhetzung gegen den ehemaligen Obmann des Salzburger Akademikerverbandes begonnen.

„Habe nichts gegen Neger“

Der Angeklagte betonte, dass er kein Rassist sei, er habe nie jemanden Gewalt angedroht oder die Menschenwürde abgesprochen. Er habe nichts gegen „Neger“, die mit ihm in Afrika tauchen oder auf Safari gehen, er sei über zehn Jahre in Afrika gewesen. Die Sprache des inkriminierten, mit „D.A.“ paraphierten Beitrages entspreche auch nicht dem akademischen Niveau, er hätte so einen Beitrag nicht veröffentlicht, ließ der 70-Jährige wissen.

Sein Verteidiger ergänzte, dass für die Generation des Angeklagten das Wort „Neger“ keine Beschimpfung darstelle. Die inkriminierte Textpassage könne nicht als Verhetzung verstanden werden. Auf der Website des Akademikerverbandes seien auch Meinungen „pro Flüchtlinge“ veröffentlicht worden. Horcicka forderte einen Freispruch.

Prozess wurde vertagt, um einen Zeugen zu hören

Die Richter vertagte die Verhandlung schließlich auf unbestimmte Zeit. Auf Antrag der Verteidigers soll ein Zeuge vernommen werden. Es soll dabei um einen Beweis gehen, dass der angeklagte Inhalt der Website nicht von dem 70-Jährigen stamme.

Die Staatsanwältin betonte, dass es nicht relevant sei, ob der 70-Jährige den Text selbst verfasst habe oder nicht - er sei schließlich der einzige Administrator der Seite gewesen. Außerdem sei der Beitrag erst Mitte September von der Website gelöscht worden. Das Delikt Verhetzung sieht einen Strafrahmen bis zu zwei Jahren vor.

2015: Scharfe Kritik des Landeshauptmanns

Neben anderen politischen Akteuren hatte im Sommer 2015 auch Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) die nun bei Gericht verhandelten Web-Inhalte scharf kritisiert. Er schrieb damals dem Chef des freiheitlichen Akademikerverbandes einen Brief: „Ich halte die Diktion dieses Textes für absolut inakzeptabel.“

Haslauer sprach auch von "Vorurteilen und Herabwürdigungen, die in einer zivilisierten Gesellschaft keinen Platz haben dürfen“. Diese würden ein erschreckendes Bild auf den Freiheitlichen Akademikerverband werfen. Der Landeshauptmann forderte den 70-Jährigen auf, den Text von der Website zu nehmen.

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