Schnell muss auch Landtagsklub umbenennen

Die FPS von Ex-FPÖ-Chef Karl Schnell darf jetzt auch im Salzburger Landtag nicht mehr unter dem Namen „Freiheitliche“ auftreten. Das entschied das Salzburger Landesgericht am Dienstag nach einer Klage der FPÖ.

Der Namensstreit um die Bezeichnung „Freiheitliche“ wird seit der Parteispaltung in Salzburg im Juni des Vorjahres ausgetragen. Schnell hatte seine neugegründete Partei ja erst nach einem Gerichtsurteil samt Strafe in Freie Partei Salzburg (FPS) umbenannt - mehr dazu in Schnell-FPS verliert Namensstreit mit FPÖ (salzburg.ORF.at; 12.10.2015).

Trotz dieses Urteils hatte Schnell den Klub im Salzburger Landtag aber als „Freiheitlich“ bzw. „FPÖ Landtagsklub“ weitergeführt. Er verwies auf das Landtags-Geschäftsordnungsgesetz - demnach sei der Name „Freiheitliche“ durch die Wahl gegeben.

Umbenennung, 6.000 Euro Prozesskosten

Doch dem ist nicht so, entschied die Richterin am Salzburger Landesgericht: Mit der Verwendung des Namensbestandteils „freiheitlich“ suggeriere die Schnell-Partei eine Nähe zur FPÖ - doch diese bestehe seit Parteiausschluss und Parteineugründung nicht mehr, hieß in der Urteilsbegründung. In der Geschäftsordnung des Landtags gebe es zudem kein Verbot, nachträglich den Klubnamen zu ändern.

Deshalb müsse die FPS auch im Landtag auf die Bezeichnung „freiheitlich“ verzichten. Schnell muss jetzt den Namen des Landtagsklubs ändern und knapp 6.000 Euro Prozesskosten an die Landes-FPÖ bezahlen.