Prozess um Scheinehen: Vier Schuldsprüche

Vier geständige Angeklagte sind Mittwoch bei einem Prozess in Salzburg wegen drei abgeschlossener Scheinehen schuldig gesprochen worden. Zwei Beschuldigte kassierten bedingte Haftstrafen von 15 bzw. sechs Monaten.

Zwei weitere Beschuldigte erhielten eine Diversion in Form einer zweijährigen Probezeit und einer Geldbuße. Ein Angeklagter wurde im Zweifel freigesprochen.

Scheinehen für Aufenthaltserlaubnis

Für das „Eingehen und die Vermittlung einer Aufenthaltsehe“ nach Paragraf 117 des Fremdenpolizeigesetzes sollen Beträge zwischen 8.000 Euro und 15.000 Euro geflossen sein.

Scheinehe Ehe Gericht Angeklagte

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Beschuldigte am Mittwoch vor Gericht

Die Hauptbeschuldigte, eine 38-jährige Österreicherin, hat laut Anklage mit einem nicht angeklagten Kosovaren und einem 32-jährigen, angeklagten Serben nur zum Schein eine Ehe geschlossen, damit die beiden eine Aufenthaltserlaubnis für Österreich und Zugang zum heimischen Arbeitsmarkt bekommen. Die gebürtige Serbin soll mit dem lukrierten Geld ihre Spielsucht finanziert haben.

Beschuldigte aus Balkanregionen

Ein 41-jähriger Österreicher ist wiederum mit einer gleichaltrigen Serbin eine Scheinehe eingangen. Die Urteile und Strafen mit einer Probezeit von drei Jahren sowie die Diversionen mit Pauschalkostenbeiträgen in Höhe von 100 und 250 Euro und der Freispruch sind rechtskräftig. Den Prozess am Landesgericht Salzburg leitete Richterin Daniela Meniuk-Prossinger.

Reiz österreichischer Sozialleistungen

Für alle Seiten waren die Scheinehen offenbar ein gutes Geschäft. Die Angeheirateten bekamen unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Österreich sowie uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und zu den Sozialleistungen Österreichs wie zum Beispiel Krankenkasse, Arbeitslosenunterstützung oder Hilfszahlungen.

Eine österreichische Staatsbürgerschaft gibt es hingegen immer erst nach Wartezeit: Wenn ein Österreicher einen Ausländer heiratet, muss dieser sich mindestens sechs Jahre in Österreich aufhalten und davon fünf Jahre verheiratet und mit einem gemeinsamen Haushalt sein.

Bis zu ein Jahr Haft möglich

Wenn die Behörden einer durch Betrug erlangten Staatsbürgerschaft auf die Schliche kommen, kann diese aberkannt werden. Den Angeklagten drohte bis zu einem Jahr Gefängnis.

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Vier Schuldsprüche

ORF-Redakteur Jörg Eisenberger hat den Prozess mit einem Kamerateam beobachtet.