Wildschweine: „Drohnenkrieg“ vor Gericht

Der Verein gegen Tierfabriken (VgT) hat gegen den Salzburger Forstunternehmer Maximilian Mayr-Melnhof eine weitere Anzeige eingebracht - wegen Nötigung. Ein Jagdhelfer soll mit Gewalt verhindert haben, dass Tierschützer eine Wildschweinjagd filmen - u. a. mit einer Drohne.

Der Vorfall soll Mitte Dezember in einem Flachgauer Jagdrevier von Mayr-Melnhof geschehen sein. Dabei soll auch eine Drohne der Tierschützer von Jägern beschossen worden sein.

Warum nun die weitere Anzeige?

Es gehe um einen öffentlichen Weg im privaten Wildschwein-Gatter des Unternehmers Mayr-Melnhof in Anthering (Flachgau), sagt VgT-Obmann Martin Balluch. Er habe der Staatsanwaltschaft bereits ein entsprechendes Beweisvideo übergeben: „Der Jagdhelfer wollte uns daran hindern, dass fotografiert wird und hat sehr aggressiv agiert. Mayr-Melnhof haben wir mit der Begründung angezeigt, dass er diesen Jagdaufseher dort hinbeordert hat.“

Totes Wildschwein im Straßengraben

Einsatzdoku.at / Patrik Lechner

Erlegtes Wildschwein, Sujetbild

Filmarbeiten mit Kamera-Drohne

Absicht des VgT sei es gewesen, die Jagd auf Wildschweine zu filmen, so deren Sprecher Balluch: „Als gemeinnützige Tierschutzorganisation ist es unsere Aufgabe, die Öffentlichkeit über den Umgang mit Tieren zu informieren. Es ist bezeichnend, dass man das mit allen Mitteln zu verhindern trachtet.“

Balluch verweist auf das Beispiel Niederösterreich, wo mit einer neuen gesetzlichen Regelung verboten werde, sich Treibjagden auf öffentlichen Wegen zu nähern.

Vorwürfe: Nötigung, Tierquälerei, Sachbeschädigung

Der VgT hatte Mayr-Melnhof als zuständigen Jagdleiter zuletzt auch wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung angezeigt. Zum einen würden die Tiere in dem Gatter nicht artgerecht gejagt, zum anderen sei eine vom Verein eingesetzte Drohne bei der Wildschweinjagd von Jägern beschossen worden.

Mayr-Melnhof weist Vorwürfe vehement zurück

Frank Diehl von der Mayr-Melnhof’schen Forstverwaltung sagte am Dienstag der APA auf Anfrage, dass sich alles in legalem Rahmen abgespielt habe: „Das Gebiet ist aus Sicherheitsgründen per Bescheid für einen Tag zu einem zeitlich befristeten Sperrgebiet erklärt worden.“ Der Wachposten am Eingang zum Gatter sei von den Tierschützern provoziert und angegangen worden, weil er ihnen erklärte, dass kein Zutritt möglich sei. Diehl warf dem VgT am Dienstag eine „Anpatztaktik“ vor, um in die Medien zu kommen.

Was sagt die Justiz?

Laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Robert Holzleitner, ist das Ermittlungsverfahren zu den ersten beiden Anzeigen noch nicht abgeschlossen. Es müssten noch Zeugen einvernommen werden.

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