Spitzenbeamter bei vollen Bezügen freigestellt

Der frühere Personalchef des Landes Salzburg ist jetzt bei vollen Bezügen freigestellt. Zwar hob das Gericht seine Suspendierung auf, bis zum Ende seines Disziplinarverfahrens wird er aber nicht mehr ins Amt kommen.

Der Fall des Leiters der Personalanteilung des Landes Salzburg, Gerhard Loidl, ist ungewöhnlich: Im vergangen April stellten sich führende Mitarbeiter gegen ihn. Loidl wurde erst freigestellt, dann suspendiert. Dann eröffnete das Land ein Disziplinarverfahren, das noch immer läuft. Dem Vernehmen nach gab es Probleme mit seinem Führungsstil.

Für wenige Stunden zurück im Büro

Das Landesverwaltungsgericht hob die Suspendierung nun aus Formalgründen auf. Das Land habe sie zu spät ausgesprochen, hieß es in der Begründung. Am Montag erhielt Loidl den Bescheid, am Dienstag kam er deshalb wieder ins Büro. Kurze Zeit später ging er jedoch wieder nach Hause. Landesamtsdirektor Sebastian Huber sagte, er habe mit Loidl einvernehmlich eine Freistellung vereinbart, bis das Disziplinarverfahren beendet ist. Das wird frühestens im ersten Quartal 2016 der Fall sein.

Ob das Land bei der Suspendierung einen Fehler gemacht habe, wollte Landesamtsdirektor Huber nicht konkret beantworten. Der Personalabteilungsleiter ist jedenfalls bei vollen Bezügen freigestellt. Sein Grundgehalt soll monatlich 7.600 Euro brutto betragen, plus Zulagen. Während der Suspendierung bekam der frühere Personalchef zwei Drittel seines Gehalts.

Link: