Gattin erschlagen: Sechs Jahre Haft

Weil er seine Frau im Schlaf erschlagen haben soll, ist ein 60-Jähriger aus Kaprun (Pinzgau) am Dienstag zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Unter Tränen gestand der Mann seine Tat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach monatelangem Spitalsaufenthalt saß der Tischler seit Dienstagvormittag vor dem Richter. Dabei schilderte er die Krankheit seiner Frau und seine eigene wachsende Verzweiflung, wie er sagte. Mit einem Brecheisen soll der Kapruner dann seine Ehefrau am 18. Februar im Schlaf erschlagen haben.

Angeklagt war der Mann nicht wegen Mordes, sondern „nur“ wegen Totschlags. Die Frau war seit Jahren depressiv und konnte den Haushalt nicht mehr führen. All das habe dem Angeklagten so zugesetzt, dass er am Tattag 18. Februar von einer völligen Verzweiflung übermannt worden sei, so der Gerichtspsychiater.

Angeklagter berichtete unter Tränen

Zu Prozessbeginn am Dienstag herrschte im Gerichtssaal oft Schweigen. Der 60-Jährige sollte aussagen, doch er brachte nicht viel hervor, weinte und schluchzte, seine Stimme brach. Erst nach und nach erzählte er von den schwer depressiven Phasen seiner Frau, die mindestens vier Jahre lang gedauert haben sollen und davon, dass sie nie zum Arzt gehen wollte. Sie sei gleichzeitig oft nicht aus dem Bett gekommen und habe wie leblos gewirkt.

Der 60-jährige Tischler schilderte, wie die gefühlte Last auf ihm immer weiter gewachsen sei - die Arbeit in der Firma, die Arbeit daheim, die Sorge um die Frau und der Streit um ihre Gesundheit.

Gutachter sieht Ausnahmezustand

Diese Lage führte am 18. Februar zum Äußersten. In der Früh ging der 60-Jährige in den Keller, holte ein Brecheisen und schlug seiner schlafenden Frau drei Mal auf den Kopf. Dann bedeckte er sie, sperrte zu und fuhr mit dem Auto gegen das Portal des Schaufelbergtunnels, um sich selbst das Leben zu nehmen.

Das gelang aber nicht. Der Pinzgauer überlebte mit schwersten Verletzungen und verbrachte Monate in Spitälern. So saß der Mann am Dienstagvormittag im Rollstuhl vor dem Richter, denn auch ein Bein hat er durch seine Autofahrt verloren. An die Tat gegen seine Frau wollte oder konnte er sich vor Gericht nicht mehr erinnern, zeigte sich aber geständig.

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